Nr. 107410
Aus- und Weiterbildung

Anerkennungsgesetz ( BQFG )

Aus- und Weiterbildung

Vertriebene, Flüchtlinge und Spätaussiedler*innen (Deutsche im Sinne Art. 116 des Grundgesetzes) haben einen Rechtsanspruch auf Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikationen, sofern diese den entsprechenden Befähigungsnachweisen in Deutschland gleichwertig sind. Die Anerkennung von Zeugnissen der Aus- und Weiterbildung erfolgt nach § 10 des Bundesvertriebenengesetzes ( BVFG ).

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Hier finden Sie ein Video zur Berufsanerkennung auf Englisch.

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Anerkennungsgesetz

Sie können prüfen lassen, ob ihre Ausbildung im Ausland mit einem der Ausbildungsberufe in Deutschland vergleichbar ist oder ob ihnen bestimmte Qualifikationen fehlen.

Fachkräfte aus dem Ausland

Für viele ukrainische Geflüchtete, die vorerst in Deutschland bleiben möchten, ist der Einstieg in die Beschäftigung ein wichtiger Schritt. Die IHK-Organisation hat als neue Serviceleistung eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete entwickelt. Dieser Erst-Check setzt auf die etablierten Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs.