Nr. 105211
Änderungen zum Erlaubnisverfahren

Finanzanlagenvermittler/ Honorar-Finanzanlagenberater

Übersicht

Seit dem 01.01.2013 müssen Finanzanlagenvermittler ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleichgestellte Berufsqualifikation nachweisen.

Aus- und Weiterbildung

Sachkundeprüfungen zur*m Finanzanlagenfachfrau*mann nach 34f Abs. 2 Nr. 4 GewO

Aus- und Weiterbildung

Zur Registrierung gem. § 34f GewO als Finanzanlagenvermittler gibt es folgende Anträge.

Berufszugang (Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung)

Birgit Lohn

Berufszugang (Geschäftsbereich Aus- und Weiterbildung)