Nr. 4862310
Aus- und Weiterbildung

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Versicherungsvermittler, Finanzanlagenvermittler

Auf europäischer Ebene wurden 2019 die sog. Transparenzverordnung und die Taxonomieverordnung erlassen, die die Offenlegungspflicht von Finanzmarktteilnehmern und Finanzberatern in Bezug auf nachhaltige Investitionen regeln. Die ersten Vorgaben sind ab 10.03.2021 einzuhalten.

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