Kaufleute für Büromanagement
Der Schwerpunkt der Novellierung war eine redaktionelle Überarbeitung der Inhalte und die Zusammenführung der Erprobungsverordnung mit der entsprechenden Grundverordnung.
Die Erprobungsverordnung wurde verstetigt und die gestreckte Abschlussprüfung in Dauerrecht überführt. Das bewährte Strukturmodell mit Pflicht- und Wahlqualifikationen, sowie die Berufsbezeichnung bleiben bestehen. Im Rahmen der Anpassung haben zudem die aktuellen Standardberufsbildpositionen sowie Kompetenzorientierung und Kompetenzverständnis des Deutschen Qualifikationsrahmens verstärkt Eingang in die Ausbildungsordnung gefunden.