Florist*in

Die Ausbildungsordnung des Floristen und der Floristin wurde zuletzt im Jahr 1997 neu geregelt. Nach mehr als 25 Jahren erfolgt nun die Novellierung zum 1. August 2025.
In der Neuordnung des Ausbildungsberufes wurden die zunehmende Dienstleistungsorientierung, erweiterte Kommunikationskompetenzen, sich verändernde Anforderungen an den Klima- und Umweltschutz und digitale Kompetenzen aufgrund fortschreitender Digitalisierung berücksichtigt. Auch die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Grundkompetenzen erfolgt. Als Prüfungsform wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.
Um Ausbildungsbetrieben einen tieferen Einblick in das modernisierte Berufsbild zu gewähren, stellt das Bundesinstitut für Berufsbildung eine Umsetzungshilfe zur Verfügung. Diese erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die Ausbildungsinhalte und die neue Prüfungsstruktur mit „Gestreckter Abschlussprüfung“. Praxisbeispiele für die betriebliche und schulische Ausbildung, Checkliste und Muster unterstützen Ausbilder/-innen im Betrieb und Lehrkräfte in der Berufsschule.