Aus- und Weiterbildung

Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice

Die Ausbildungsordnung über die Berufsausbildung der Kaufleute für Mobilität und Verkehrsservice tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Die zunehmende Multimodalität des Verkehrs und auch die Digitalisierung der Branche erfordern weiterführende Kompetenzen. Zu nennen sind hier u. a. mehr Kenntnisse zu Mobilitätsketten und zum Mobilitätsverhalten von Kundengruppen, verbunden mit einer umfassenden Beratungskompetenz. Digitalisierungsbezogene Kompetenzen z. B. im Umgang mit Endgeräten und Nutzung von Angeboten sind ebenso von zentraler Bedeutung. Daneben spielen vermehrt Fremdsprachenkenntnisse sowie Strategien zur Konfliktbewältigung eine wichtige Rolle. Künftig wird im Beruf ohne Differenzierungen ausgebildet und als Prüfungsform die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Die neue, gestreckte Abschlussprüfung, die die bisherige Zwischenprüfung ersetzt, besteht aus Teil 1 und Teil 2.
Die Verordnungen zu den Ausbildungsberufen Kaufleute im Eisenbahn- und Straßenverkehr und Kaufleute für Verkehrsservice treten am 31. Juli 2026 außer Kraft.