Bauberufe
Im Rahmen eines umfassenden Neuordnungsverfahrens haben die Akteure von Bund, Ländern und Sozialpartnern einen Modernisierungsprozess der Ausbildungsordnungen in der Bauwirtschaft durchgeführt. Insgesamt 19 Berufe aus den Bereichen Ausbau, Hochbau und Tiefbau wurden neu geordnet. Das Neuordnungsverfahren wurde unter Beteiligung von Sachverständigen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften durchgeführt.
- Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt. Auszubildende werden durch die neue Prüfungsform motiviert, auch schon im Prozess der Ausbildung Leistungen zu zeigen, die in die Endnote mit einfließen. Für die Prüferinnen und Prüfer verringert sich der Prüfungsaufwand, weil keine Zwischenprüfung mehr durchgeführt wird.
- Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
- Die Ausbildungsinhalte wurden einer umfassenden Revision unterzogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.
Die Ausbildung im Rahmen der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung ist für die Auszubildenden weiterhin verpflichtend. Neben der Zeit in Betrieb und Berufsschule nehmen Auszubildende der Bauwirtschaftsberufe an Kursen in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten teil. Im Rahmen einer dreijährigen Ausbildung werden Auszubildende mindestens 30 Wochen in entsprechenden Einrichtungen ausgebildet.
- Ausbildungsjahr: 13 Wochen / 2. Ausbildungsjahr: 11 Wochen / 3. Ausbildungsjahr: 6 Wochen
Neben der verpflichtenden überbetrieblichen Ausbildung können die Betriebe zusätzliche Kurse im Rahmen von bis zu 9 Wochen mit den überbetrieblichen Ausbildungsstätten vereinbaren.