Aus- und Weiterbildung

Feinoptiker*in

Die aus dem Jahr 2002 stammende Ausbildungsordnung des Feinoptikers und der Feinoptikerin wurde novelliert.
Neue Inhalte sind fachübergreifende Lernziele (Nachhaltigkeit / Umweltschutz / Tarifrecht) und die Berücksichtigung fachspezifischer Qualifikationen (Rechnergestützte Arbeitsplätze / Neue Materialien).
Weiterhin wurde auch die gestreckte Abschlussprüfung in der neuen Ausbildungsverordnung berücksichtigt. Teil 1 umfasst zwei Prüfungsbereiche (Praxis und fachspezifische Theorie), Teil 2 umfasst drei Prüfungsbereiche (Praxis, fachspezifische Theorie sowie Wirtschafts- und Sozialkunde).
Im Zuge des Neuordnungsverfahrens wurde auch ein neuer Rahmenlehrplan mit 13 Lernfeldern erarbeitet. Dieser ist der neuen Ausbildungsverordnung und der neuen Prüfungssituation angepasst.
Die Verordnung ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
Ein Inkraftreten ist zum 01.08.2024 geplant.