Aus- und Weiterbildung

Ausblick - Bauberufe

Die derzeit geltende Ausbildungsverordnung der Bauwirtschaft wurde im Jahr 1999 erlassen und bedarf einer inhaltlichen und strukturellen Anpassung an aktuelle und künftige Anforderungen sowie einer Modernisierung. Die Novellierung betrifft 19 Bau-Ausbildungsberufe.
In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die Berufe der Bauwirtschaft sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Bestand zunehmend verändert. Der technische Fortschritt und die gestiegene Anforderungen des Umwelt- und Verbraucherschutzes erfordern eine Anpassung der Ausbildungsinhalte.
Betriebe im Baugewerbe werden stetig mit neuen Vorgaben und technischen Innovationen konfrontiert, auf die sie reagieren müssen. Gebäude werden immer smarter und technische Anlagen, Werkzeuge und Maschinen immer vernetzter. Das verändert auch die Kompetenzanforderungen an Fachkräfte am Bau. Die Auswirkungen neuer Technologien und Verfahren sowie die Digitalisierung in der Bauwirtschaft sollen in einer neuen Ausbildungsverordnung ebenso berücksichtigt werden wie auch das Thema Nachhaltigkeit.
Es ist geplant, dass bei der zweijährigen Ausbildung 24 Wochen überbetriebliche Ausbildung und bei den dreijährigen Berufen 30 Wochen überbetriebliche Ausbildung verpflichtend sind.
Die Prüfungsform der zweijährigen Berufe wird unverändert übernommen. Die dreijährigen Bauberufe erhalten eine neue Prüfungsform, die gestreckte Abschlussprüfung mit AP Teil 1 und AP Teil 2.
Die Verordnungen sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht veröffentlicht.
Die Beteiligten im Erlassverfahren haben sich auf ein Inkrafttreten der Ausbildungsordnungen zum 1. August 2026 geeinigt.