Aus- und Weiterbildung

Betriebsnummer (BA-Nummer) im Berufsausbildungsvertrag ab 2021 ein Muss!

Auf Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) ist seit dem 01.01.2021 in allen Ausbildungsverträgen die „Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch“ anzugeben.

Was ist die Betriebsnummer?

Mit der Betriebsnummer werden die Beschäftigten eines Betriebes sowohl einer Region als auch einer Wirtschaftsklasse zugeordnet. Die Betriebsnummer spielt darum in der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit eine wichtige Rolle. In die Beschäftigungsstatistik fließen außerdem Angaben zu der Tätigkeit mit ein. Diese Angaben werden im Rahmen des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung im sogenannten Tätigkeitsschlüssel erhoben. Die Statistik ist für Wirtschaft und Politik eine zuverlässige Informationsquelle zur Entwicklung der Beschäftigung.

Wo finde ich die Betriebsnummer?

Alle Arbeitgeber haben für ihre sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Meldungen zur Sozialversicherung zu erstatten. Um an diesem Meldeverfahren teilnehmen zu können, benötigen die Arbeitgeber je Beschäftigungsbetrieb eine eigene Betriebsnummer. Die Bundesagentur für Arbeit vergibt Betriebsnummern nur zu diesem Zweck. Ausschließlich zur Angabe in Förderanträgen, Formularen oder ähnlichen Dokumenten wird hingegen keine Betriebsnummer vergeben.
Konkret bezogen auf die o.g. Verpflichtung aus dem BBiG bedeutet das: Arbeitgeber brauchen für die Angabe der Betriebsnummer im Ausbildungsvertrag keine neue Betriebsnummer zu beantragen. Der Ausbildungsbetrieb verfügt in aller Regel bereits über eine Betriebsnummer, die teils schon langjährig für die Meldungen zur Sozialversicherung für das Stammpersonal genutzt wird. Diese Betriebsnummer ist im Entgeltabrechnungsprogramm hinterlegt. Sollte sie der ausbildungsvertragsschließenden Stelle nicht bekannt sein, kann sie von dort bei den Kolleginnen und Kollegen der Lohnabrechnung oder einer ggf. beauftragten Steuerberatung erfragt werden. Dabei ist zu beachten, dass im Ausbildungsvertrag immer die Betriebsnummer der konkreten Ausbildungsstätte anzugeben ist, in der die oder der Auszubildende tätig ist!

Was mache ich, wenn ich tatsächlich noch keine Betriebsnummer habe?

Sofern Sie tatsächlich noch keine Betriebsnummer haben steht Ihnen der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung. Er vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen.

Wie kann ich die Betriebsnummer der IHK mitteilen?

Sie haben zwei Möglichkeiten der Übermittlung der Betriebsnummer an die IHK. Sie können diese entweder im entsprechenden Feld im Ausbildungsvertrag eintragen oder einmalig hier an die IHK übermitteln. Die einmalige Übermittlung erspart Ihnen das zukünftge Ausfüllen im Ausbildungsvertrag.

Was muss ich bei der Übermittlung der Betriebsnummer an die IHK beachten?

Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass manche Ausbildungsbetriebe mehrere bzw. unterschiedliche Betriebsnummern angeben müssen. Der Grund dafür liegt darin, dass wenn ein Arbeitgeber einen Beschäftigungsbetrieb mit mehreren Niederlassungen/Betriebsstätten führt, und diese entweder unterschiedlichen wirtschaftlichen Betätigungen nachgehen oder in verschiedenen Gemeinden ansässig sind, diese Niederlassungen/Betriebsstätten als eigenständige Beschäftigungsbetriebe zu werten sind, denen jeweils eigene Betriebsnummern vergeben werden. In diesen Fällen muss uns für jede Niederlassung/Betriebsstätte die jeweilige Betriebsnummer übermittelt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auch auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.