AzubiCard

AzubiCard – eine Karte, viele Möglichkeiten

Unsere AzubiCard ist der Ausweis für Auszubildende und mit einem digitalen Schülerausweis oder einem Studierendenausweis zu vergleichen. Mit ihr erhalten Azubis viele Vergünstigungen in der Region aber auch bundesweit - etwa in Schwimmbädern, Kinos, Restaurants oder beim Shoppen. 

Wer bekommt die AzubiCard?

Alle Auszubildenden der IHK Region Koblenz erhalten Zugang zur digitalen AzubiCard – ausgenommen Umschülerinnen und Umschüler sowie externe Prüfungsteilnehmende. Übrigens: ln Rheinland-Pfalz gibt es über 33.000 IHK-Azubis - und bundesweit sogar mehr als 740.000!
Die AzubiCard ist kostenlos und gilt deutschlandweit, in allen teilnehmenden IHK-Bezirken.

Jetzt mitmachen und Partnerunternehmen werden!

Alle Unternehmen aus der Region Koblenz, egal ob Ausbildungsbetrieb oder nicht, können Partnerunternehmen werden und ihre Angebote gezielt den Auszubildenden präsentieren. 
Wir möchten auch Ihr Unternehmen als Partner gewinnen! Das ist für Sie ganz einfach – und es bringt jede Menge Vorteile:
  • Werden Sie sichtbar für Tausende Azubis.
  • Schnüren Sie Angebote für Azubis - und machen kostenlose Werbung.
  • Zeigen Sie, dass Sie ein Herz für Azubis haben - und ein guter Arbeitgeber sind.
  • Wählen Sie lhre Angebote völlig frei - egal ob dauerhaft oder zeitlich beschränkte Aktionen.
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann gehen Sie auf www.azubicard.de und schreiben einen kurzen Text, mit dem Sie Ihr Angebot im Rahmen der Partnerschaft präsentieren, fügen ein paar allgemeine Informationen zu Ihrem Unternehmen und – falls vorhanden – ein Foto hinzu. Nach einer Prüfung wird Ihr Angebot freigeschaltet.

Welche Kriterien gelten für Angebote des Partnerprogramms AzubiCard?

Die Angebote sollten nach folgenden Regeln und Richtlinien eingestellt werden:
  1. Angebote müssen grundsätzlich allen Inhabern einer Azubicard zur Verfügung stehen. Die Kammerzugehörigkeit des Azubis darf keine Rolle spielen. Maßgeblich sollte nur der Besitz einer gültigen Azubicard sein.
  2. Angebote dürfen nicht ausschließlich auf alkoholische Getränke oder den Genuss von Tabakwaren abzielen. Angebote können dann zugelassen werden, wenn nicht alkoholische Getränke einbezogen und angemessen im Angebot repräsentiert werden. In diesem Zusammenhang gilt auch: Wir können keine Angebotsfotos akzeptieren, bei denen der Genuss von Alkohol oder Tabak im Vordergrund steht.
  3. Angebote sollten den Azubi keinesfalls über einen längeren Zeitraum an einen Vertrag binden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn
    • das Angebot eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreitet oder
    • die monatliche Zahlung weniger als 10 Euro beträgt oder
    • die Gesamtlaufzeit durch eine einmalige Zahlung zu Beginn der Leistung beglichen werden kann.
  4. Angebote dürfen zeitlich beschränkt werden. Die Mindestdauer für die Gültigkeit eines Angebots sollte 6 Monate betragen, da neue Angebote eine gewisse Zeit brauchen, um wahrgenommen zu werden.