Verpackungsgesetz

Neue Regelungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen

Gastronomische Betriebe und Anbieter von to-go-Speisen und -Getränken müssen ab 1. Januar 2023 Mehrwegverpackungen anbieten können. Das sieht die Änderung des Verpackungsgesetzes vor. Ziel des Gesetzes ist es, weniger Einwegverpackungen aus Kunststoff für Essen und weniger Einweg-Getränkebecher zum Mitnehmen zu verbrauchen.
Unternehmen, die Speisen zum Mitnehmen in Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil vertreiben, müssen dem Kunden eine Mehrwegalternative anbieten können. Für Einweg-Getränkebecher besteht die gleiche Pflicht, egal aus welchem Material der Einwegbecher besteht. Für kleine Betriebe gelten vereinfachte Regeln.
  • Größere gastronomische Betriebe (mehr als fünf Beschäftigte und mit einer Verkaufsfläche größer als 80 Quadratmetern) sind mit der neuen Regelung verpflichtet, Mehrwegverpackungen anzubieten.
  • Kleine Betriebe mit einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern (inklusive frei zugänglicher Sitz- und Aufenthaltsbereiche) und weniger als fünf Beschäftigten müssen es zumindest ermöglichen, mitgebrachte Gefäße der Kundschaft zu befüllen.