Entlastung

Maßnahmenpakete für vom Krieg betroffene Unternehmen

Die Bundesregierung hat am 8. April 2022 ein Hilfsprogramm für vom Krieg betroffene Unternehmen vorgelegt. Dieses enthält neben Hilfen zur Abfederung von Energiekosten auch Instrumente wie Überbrückungskredite und Bürgschaften.
Deutsche Unternehmen, die von Sanktionen gegen Belarus oder Russland betroffen sind oder Schäden durch Kriegshandlungen in der Ukraine erlitten haben, fallen unter die Gültigkeit der Instrumente.
Die zusammengefassten Kernpunkte des Maßnahmenpaktes sind:

KfW-Kreditprogramm

  • Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken
  • Individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen
Ukraine-Krieg und Sanktionen: KfW-Sonderprogramm für Unternehmen
Ist Ihr Unternehmen vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen? Oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus?
Dann steht Ihnen ab sofort das KfW-Sonder­programm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung. Mit den Förder­mitteln können Sie einen Groß­teil Ihrer Aufwände finanzieren. Das KfW-Sonder­programm UBR 2022 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Weitere Informationen

Bürgschaftsprogramme

  • Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden.
Sonderprogramm „Ukraine“ 
Die Bürgschaftsbank Hessen hat ein Sonderderprogramm für von Russlandsanktionen und dem Ukrainekonflikt betroffene Unternehmen aufgelegt. Weitere Informationen

Zeitlich befristeter Zuschuss für Unternehmen mit hohen Zusatzkosten aufgrund gestiegener Erdgas- und Strompreise

  • Zeitlich befristet bis September 2022 über verschiedene Zuschussmodelle
Eine kurzfristige Konkretisierung ist angekündigt.

Zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen

  • Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
  • Unterstützungsinstrumente im Rahmen des KfW-Zuweisungsgeschäfts stehen im Bedarfsfall kurzfristig zur Verfügung. Eventuelle weitere Schritte werden noch geprüft.

Unterstützung von Energieunternehmen bei bestimmten Liquiditätsengpässen

  • Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässe überbrückt.
  • Die Erhöhung der Garantieermächtigung des Bundes wurde als Teil des Ergänzungshaushalts angemeldet. Eine Bundesgarantie kann frühestens mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022 übernommen werden.
Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Finanzen. (BMF/OA)