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IHK Kassel-Marburg

Fachkräfte

Fachkräftesicherung

Mit dem am 1. März 2020 in Kraft getretenem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) eröffneten sich neue Perspektiven der Rekrutierung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland. Das FEG wurde in mehreren Schritten novelliert. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU gelten seit 18. November 2023 und die neue Chancenkarte seit 1. Juni 2024.

Kooperationsprojekt mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen
Mann steht in einer Produktionshalle und arbeitet am Laptop © BGStock72 | stock.adobe.com

Die Schaffung und der Erhalt von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen werden nicht nur von der konjunkturellen Lage und deren Schwankungen, die auf die Unternehmen einwirken, beeinflusst. Häufig sind auch Vorbehalte gegenüber der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ein Hemmnis.

Gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Mit dem Programm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“ unterstützen wir die Mitgliedsbetriebe der IHK Kassel-Marburg bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen mit Jugendlichen aus dem Inland, aus dem Ausland oder mit Fluchthintergrund. Unser Ziel: Unternehmen und BewerberInnen passgenau zusammenbringen.

3 Alternativen zum Studium!
Fragezeichen Stifte Radiergummi © Delux | stock.adobe.com

Die Industrie- und Handelskammer hilft konkret beim Übergang in eine berufliche Ausbildung, berät zu passenden Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und zum Thema Existenzgründung.

Lehrgänge und Seminare

In Zeiten des Wandels haben Firmen einen hohen Qualifizierungsbedarf – und einen immer differenzierteren. Die IHK-Zertifikatslehrgänge sind genau darauf zugeschnitten. Denn diese Schulungen vermitteln kurzfristig relevante Handlungskompetenzen, ob im Vertrieb, in der Produktion oder im Management. Für Unternehmen bieten die IHK-Zertifikatslehrgänge die Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter passgenau zu schulen. Teilnehmende können ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen und sich gezielt auf neue oder erweiterte Aufgaben- und Verantwortungsbereiche vorbereiten.

Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz

Um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung zu eröffnen, ist mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz (BVaDiG) eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland geschaffen.

Chancen nutzen

Ein sich verändernder Arbeitsmarkt erfordert flexible und gleichzeitig nachhaltige Qualifizierungsmaßnahmen, die es Unternehmen ermöglichen, beruflich qualifizierte Fachkräfte zu finden oder Beschäftigte im Unternehmen zu qualifizieren. Teilqualifikationen bieten hier eine Chance, neue Fachkräftepotenziale zu erschließen.