Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz
Validierung von langjähriger Berufserfahrung
Um Menschen ohne Berufsabschluss neue Wege zur Einmündung in das Berufsbildungssystem und zur beruflichen Entwicklung zu eröffnen, ist mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und-digitalisierungsgesetz (BVaDiG) eine rechtliche Grundlage für Validierungsverfahren durch Kammern in Deutschland geschaffen.
- An wen richtet sich das Verfahren?
- Was ist mit Berufsvalidierung gemeint?
- Wer kann an einem Validierungsverfahren teilnehmen?
- Wie viel Berufserfahrung braucht man, um teilnehmen zu können?
- Kommt ein Validierungsverfahren für mich in Frage?
- Wo kann ich den Antrag stellen?
- Welche Gebühr wird für das Validierungsverfahren erhoben?
- Wie läuft das Validierungsverfahren ab?
- Was erhält man am Ende des Verfahrens?
- Welche Möglichkeit besteht, wenn das Verfahren nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit ergibt?
- Was ist ein Ergänzungsverfahren?
- Kann das Verfahren wiederholt werden?
- Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?
- Was sind die Vorteile eines Validierungsverfahrens?
- Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben
Mit dem Validierungsverfahren werden berufliche Kompetenzen, die unabhängig von einer formalen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Referenzberuf) erworben wurden, aber einer solchen vergleichbar sind, bewertet und bescheinigt.
Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
An wen richtet sich das Verfahren?
Das Verfahren richtet sich an Erwachsene
- mit mehrjähriger Berufserfahrung,
- ohne Berufsabschluss im ausgeübten Beruf,
- mit Interesse an einem Nachweis über ihre Kompetenzen,
- für die eine Externenprüfung (noch) nicht in Frage kommt.
Was ist mit Berufsvalidierung gemeint?
Berufsvalidierung ist ein Verfahren, mit dem berufserfahrene Menschen ohne Abschluss ihre Berufskompetenzen anhand eines anerkannten Standards bewerten lassen können. Der Standard für die Berufsvalidierung ist die Ausbildungsordnung des jeweiligen Berufs.
Es wird bewertet, ob die beruflichen Kompetenzen der Antragstellenden vollständig oder teilweise gleichwertig mit dem formalen Berufsabschluss sind. Durch die Validierung kann man ein Zeugnis erhalten. Das Zeugnis weist aus, inwieweit die beruflichen Erfahrungen zu einer mit Ausbildungsberufen vergleichbaren beruflichen Handlungsfähigkeit geführt haben. Je nach Erfolg im Verfahren wird eine vollständige, eine überwiegende oder eine nur teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit attestiert. Das Zeugnis wird durch die IHK ausgestellt.
Für Fortbildungsabschlüsse, insbesondere für die Meisterqualifikation, gibt es keine Berufsvalidierung.
Wer kann an einem Validierungsverfahren teilnehmen?
Beschäftigte, die jahrelang im Betrieb tätig waren und mindestens 25 Jahre alt sind, sind die Zielgruppe für die Berufsvalidierungsverfahren. Diese Personen müssen im Betrieb breit und umfassend eingesetzt worden sein.
Teilnahmevoraussetzungen:
- Sie haben Ihren Wohnsitz in Deutschland oder die Hälfte der nötigen Berufserfahrung in Deutschland erworben,
- Sie sind mindestens 25 Jahre alt,
- Sie haben Berufserfahrung in einem Arbeitsfeld, für das eine Berufsausbildung existiert (Referenzberuf). Das können Sie hier nachprüfen: https://www.ihk.de/kassel-marburg/hauptnavigation/ausbildung-und-weiterbildung/ausbildung/ausbildungsberufe-a-z,
- Sie haben keine abgeschlossene Berufsausbildung im angestrebten Referenzberuf und befinden sich aktuell auch nicht in einer Berufsausbildung oder Umschulung in diesem Beruf,
- Sie verfügen über einschlägige Berufserfahrung (mindestens das 1,5-fache der Regelausbildungszeit).
Das Feststellungsverfahren kann nur an Ihrem Wohnort oder am Sitz Ihres Unternehmens beziehungsweise Arbeitgebers durchgeführt werden. Falls Sie nicht im Bezirk der IHK Kassel Marburg wohnen oder arbeiten oder Ihr Unternehmen keinen Sitz oder keine Niederlassung in dieser Region hat, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige IHK vor Ort.
Wie viel Berufserfahrung braucht man, um teilnehmen zu können?
Um an einem Validierungsverfahren teilzunehmen, ist mindestens das 1,5–fache der regulären Ausbildungszeit des Referenzberufs als einschlägige Berufserfahrung nötig. Diese muss den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken.
Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Fachlagerist/-in dauert zwei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens drei Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Beispiel: Die Ausbildung im Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement dauert drei Jahre. Für eine Bewertung in diesem Beruf müssen mindestens viereinhalb Jahre relevante Berufserfahrung nachgewiesen werden.
Kommt ein Validierungsverfahren für mich in Frage?
Wir bieten individuelle und kostenfreie Beratungen an – sowohl zum Validierungsverfahren als auch zu möglichen Alternativen.
Bitte senden Sie eine E-Mail an: validierung@kassel.ihk.de unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer.
So können wir zeitnah einen Termin für ein Erstgespräch vereinbaren.
Wo kann ich den Antrag stellen?
Bevor Sie einen Antrag stellen, ist ein Beratungsgespräch bei der IHK Kassel-Marburg erforderlich. In diesem Gespräch prüfen wir gemeinsam, welche Möglichkeiten es für Sie gibt und ob Ihre Berufspraxis die Voraussetzungen für eine Validierung erfüllt. Bitte schicken Sie eine E-Mail an: validierung@kassel.ihk.de unter Angabe Ihres Namens und Ihrer Telefonnummer.
Sollte das Verfahren für Sie infrage kommen, können Sie den Antrag auf Validierung Ihrer Berufspraxis stellen. Dafür benötigen wir entsprechende Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise).
Sollte das Verfahren für Sie infrage kommen, können Sie den Antrag auf Validierung Ihrer Berufspraxis stellen. Dafür benötigen wir entsprechende Nachweise über Ihre Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnisse oder Tätigkeitsnachweise).
Mit Antragstellung startet das kostenpflichtige Validierungsverfahren.
Antrag auf Validierung von langjähriger Berufserfahrung
Antrag auf Validierung von langjähriger Berufserfahrung
Welche Gebühr wird für das Validierungsverfahren erhoben?
Das Feststellungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Gebühren werden für die Zulassung zum Validierungsverfahren (= Vorbereitendes Verfahren) und für die Bewertung der beruflichen Handlungsfähigkeit (= Feststellungsverfahren) getrennt erhoben.
Die Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Vergleichbarkeit sowie dem Aufwand für die Feststellung und liegt zwischen 1.406 und 2.168 Euro. Sie setzt sich aus der Gebühr für das Vorbereitende Verfahren (345 Euro) und der Gebühr für das eigentliche Feststellungsverfahren zusammen. Zusätzlich anfallende Materialkosten trägt der Antragstellende.
Die Gebühren für das Feststellungsverfahren finden Sie unter Tarifnummer 16 in der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg.
Wie läuft das Validierungsverfahren ab?
Das Verfahren erfolgt in vier Schritten.
1. Information und Beratung
Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.
2. Antragsstellung
Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die IHK prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.
3. Bewertung
Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.
4. Ergebnismitteilung
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die IHK Kassel-Marburg ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus.
Die interessierte Person erhält erste Informationen zum Verfahren und zu den Dokumenten, die für die Antragsstellung benötigt werden. Außerdem kann der passende Referenzberuf identifiziert werden. Der Referenzberuf ist ein dualer Ausbildungsberuf.
2. Antragsstellung
Die interessierte Person dokumentiert die beruflichen Fähigkeiten entlang des eigenen Lebenslaufs. Für die Antragsstellung werden die Angaben durch Arbeitszeugnisse, Arbeitsnachweise oder Zertifikate belegt. Die IHK prüft den eingereichten Antrag und wertet die eingereichten Dokumente und Nachweise aus.
3. Bewertung
Ein Feststellungstandem, das aus zwei Prüfer/-innen besteht, stellt insbesondere mit praktischen und mündlichen Aufgaben die berufliche Handlungsfähigkeit im Gesamten oder in überwiegenden Teilen des Berufsbildes fest.
4. Ergebnismitteilung
Abhängig vom Ergebnis des Verfahrens stellt die IHK Kassel-Marburg ein Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf oder einen Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf aus.
Kann keine ausreichende berufliche Handlungsfähigkeit festgestellt werden, wird der Antrag abgelehnt.
Was erhält man am Ende des Verfahrens?
Das Validierungsverfahren endet mit einem Zeugnis oder Bescheid. Folgende Ergebnisse sind möglich:
- Zeugnis über die vollständige Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit
- Bescheid über die Ablehnung des Antrags, wenn keine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit festgestellt werden kann
- Für Menschen mit Behinderung, für die auf Grund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist:
- Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit ihrer beruflichen Handlungsfähigkeit (siehe “Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?”)
Hinweis: Es wird kein Berufsabschluss vergeben. Diesen erhält nur, wer eine deutsche Abschlussprüfung erfolgreich ablegt.
Welche Möglichkeit besteht, wenn das Verfahren nur eine überwiegende Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit ergibt?
Bei Erhalt eines Bescheides über die überwiegende Vergleichbarkeit, kann binnen fünf Jahren ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren gestellt werden. Dieses hat das Ziel, die vollständige Vergleichbarkeit zu erreichen.
Was ist ein Ergänzungsverfahren?
Das Ergänzungsverfahren richtet sich auf die Feststellung der vollständigen Vergleichbarkeit der beruflichen Kompetenzen. Ein Antrag auf ein Ergänzungsverfahren kann nur einmal gestellt werden.
Im Bescheid über die überwiegende Vergleichbarkeit ist differenziert aufgeführt, für welche Bereiche die berufliche Handlungsfähigkeit besteht und für welche Bereiche sie nicht besteht. Im Ergänzungsverfahren werden nur die Bereiche bewertet, für die zuvor keine Handlungsfähigkeit festgestellt wurde.
Kann das Verfahren wiederholt werden?
Bei einem ablehnenden Bescheid kann nach einer Frist von 12 Monaten erneut ein Antrag zum Zwecke der Wiederholung gestellt werden. Dafür muss glaubhaft gemacht werden, dass neue oder zusätzliche berufliche Handlungsfähigkeit erworben wurde.
Gibt es besondere Bestimmungen für Menschen mit Behinderung?
Für Menschen mit Behinderung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX gelten zusätzliche Regelungen:
- Es kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden, wenn sich die gesundheitliche Einschränkung auf die Kompetenzfeststellung auswirkt.
- Es kann ein Antrag auf eine Verfahrensbegleitung gestellt werden.
- Wenn aufgrund von Art und Schwere der Behinderung die Feststellung der überwiegenden oder vollständigen, für die Ausübung des Referenzberufs erforderlichen beruflichen Handlungsfähigkeit nicht möglich ist, gibt es eine zusätzliche Möglichkeit:
- Es ist ein Antrag auf teilweise Vergleichbarkeit der beruflichen Handlungsfähigkeit möglich.
- Die Altersgrenze von mindestens 25 Jahren für die Antragsstellung entfällt.
Der Bescheid über die teilweise Vergleichbarkeit kann zusätzlich auch eine überwiegende oder vollständige Vergleichbarkeit mit einer Referenzausbildungsregelung gem. § 66 BBiG ausweisen, sofern diese bundeseinheitlich geregelt ist.
Was sind die Vorteile eines Validierungsverfahrens?
Das Validierungszertifikat der IHK kann bspw. Arbeitssuchende im Bewerbungsprozess unterstützen und die Chancen auf eine neue Beschäftigung erhöhen. Es kann aber auch für Selbstständige hilfreich sein, die wieder in ein Angestelltenverhältnis wechseln möchten oder einen objektiven Nachweis über ihr Können benötigen. Beschäftigte erhalten durch das Zertifikat eine Bescheinigung ihres Könnens, welche über bloße Arbeitszeugnisse hinausreicht.
Arbeitgeber erhalten durch die Validierung der Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden ohne passenden Berufsabschluss einen objektiven Überblick und konkrete Aussagen über deren Berufskompetenzen und deren Passfähigkeit zu gesuchten Profilen.
Andere Möglichkeiten, einen Berufsabschluss zu erwerben
Das Feststellungsverfahren ist nicht der einzige Weg, nachträglich einen Berufsabschluss oder eine Gleichwertigkeitsbescheinigung zu erhalten. Andere Möglichkeiten sind:
