Ausbildungsberufe von A-Z

Kunststoff- und Kautschuktechnologe/-technologin

Die derzeitige Ausbildungsordnung des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden. Es soll keine Veränderung in der Prüfungsstruktur und beim Prüfungsinhalt geben.

Die Verordnung tritt zum 01.08.2023 in Kraft.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Weitere Informationen zum Kunststoff- und Kautschuktechnologe erhalten Sie beim  Bundesinstitut für Berufsbildung
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.