Florist/-in (ab 01.08.2025)

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristin/des Floristen im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.
Diese veränderten beruflichen Anforderungen spiegeln sich in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wider. Darüber hinaus wurden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Kurzinformationen zu diesem Beruf bei BERUFEnet.de
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes.
Gebühren
Für die Inanspruchnahme hoheitlicher Aufgaben werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der IHK Kassel-Marburg erhoben.