Vollversammlung beschließt neue Gebührentarife
Neue Gebühren in der Aus- und Weiterbildung beschlossen
Die Vollversammlung der IHK Kassel-Marburg hat am 14. September 2021 die Anpassung der seit 2016 unveränderten Gebühren für Eintragungen, Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Weiterbildungsprüfungen beschlossen.
Nach wie vor hält sich die IHK Kassel-Marburg damit auch an die Entscheidung der Vollversammlung, die ausbildenden Betriebe durch einen Solidarbeitrag der übrigen Wirtschaft zu unterstützen und durch eine regelmäßige Nachkalkulation an das aktuelle Preis- und Lohnniveau anzugleichen.
Die Gebühren der IHK Kassel-Marburg für ihre Dienstleistungen bei Ausbildungsbetreuung und Prüfungen spiegelten inzwischen nicht mehr den realen Aufwand und die tatsächlich erbrachte Leistung wider. Die im Jahr 2021 erfolgte Nachkalkulation ergab eine Reihe von Anpassungen.
Der Prüfungs- und der Beratungsaufwand sind durch neue rechtliche Vorgaben teils erheblich gestiegen. Als Beispiel sei hier die immer häufiger Anwendung findende gestreckte Abschlussprüfung genannt. Dadurch sind Prüfungen aufwändiger und teurer geworden. Auch der Schulungsbedarf bei Prüfern hat sich erhöht. Hinzu kommen steigende Kosten für das Anmieten von Prüfungsräumen, für Prüfungsaufgaben und nicht zuletzt für Vorkehrungen zur Geheimhaltung von Prüfungsaufgaben. Die Einführung von Bachelor- und Masterabschlüssen führt in der Weiterbildung zu komplexeren Prüfungen, die zunehmend aus mehr Prüfungsteilen bestehen.
Die neuen Gebührentarife gelten für alle Ausbildungsverhältnisse sowie Aus- und Weiterbildungsprüfungen ab 1. Januar 2022.
Diese Änderung der Gebührenordnung bzw. der Gebührentarife wurde durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mit Bescheid vom 06.10.2021 genehmigt (Aktenzeichen: III-2-B-041-d-14-06#17) und in der IHK-Zeitschrift:
Wirtschaft Nordhessen 11/2021 veröffentlicht.
Ihre IHK sichert Ihnen weiterhin die hochwertige Durchführung der Prüfungen und eine kompetente Beratung zu.