Landesprogramm Hessen

Förderung von Verbundausbildungen

Praktikable und innovative Konzepte zur Förderung neuer Ausbildungsverhältnisse waren das Ziel eines engen Austausches der hessischen Landesregierung mit Vertretern der hessischen Wirtschaft. Am 28. September 2020 erfolgte nach der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Hessischen Landtages die Veröffentlichung einer neuen Richtlinie, die unter anderem als Ergebnis dieser Abstimmungen zu verstehen ist. Die neue Richtlinie „Verbundausbildung in kleineren und mittleren Unternehmen während der Corona-Pandemie“ trat damit in Kraft (s. u. Link). Die Idee ist so einfach wie effektiv: Um kleinen und mittleren hessischen Betrieben Anreize für die Schaffung von Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen in Zeiten der Corona-Pandemie zu bieten, besonders solche mit weniger guten Ausbildungschancen, wird die Förderung von Verbundausbildungen verstärkt.
Dass moderne Ausbildungen immer anspruchsvoller werden, ist bereits seit Jahren ein allgemein bekannter Tatbestand. Kein Wunder, dass deshalb die Zahl von ausbildungsbereiten Betrieben immer mehr wächst, die angesichts des Aufwandes, nicht oder nicht im Umfang ausbilden können, wie gewünscht. Beinahe ebenso gut bekannt ist die Möglichkeit der sogenannten Verbundausbildung, die schon seit langem dazu herangezogen wird, auch den Betrieben eine vollumfängliche Ausbildung zu ermöglichen, die in bestimmten Teilbereichen des Ausbildungsrahmenplans keine Möglichkeit dazu haben. Nichts erscheint enttäuschender als aus diesem Grund auf die gesamte Ausbildungsarbeit zu verzichten. Um dieser Entwicklung deutlich entgegen zu treten, hat die Hessische Landesregierung eine Richtlinie vorgelegt, die die flächendeckende Verbreitung der Verbundausbildung als Lösungsansatz für Ausbildungsengpässe voranbringen soll.
Verbundmodelle
Verbundausbildung kann in verschiedenen Varianten umgesetzt werden:
Auftragsausbildung
Einzelne Ausbildungsabschnitte werden aus fachlichen Gründen oder wegen fehlender Kapazität an andere Betriebe oder Bildungsträger vergeben.

Konsortium
Mehrere kleine und mittlere Unternehmen stellen jeweils Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen aus.

Leitbetrieb mit Partnerbetrieben
Der Leitbetrieb ist für die Ausbildung insgesamt verantwortlich. Er schließt die Ausbildungsverträge ab und organisiert die phasenweise Ausbildung bei den Partnerbetrieben.

Ausbildungsverein
Mehrere Betriebe schließen sich auf vereinsrechtlicher Grundlage zusammen. Der Verein tritt als Ausbilder auf. Er übernimmt die Steuerung der Ausbildung und wird von den Mitgliedern finanziell getragen.
Check-Liste für Verbundausbildung

1. Vorbereitungsphase
  • Bildung einer Unternehmer-Kerngruppe für eine Verbundausbildung.
  • Entscheidung, ob Firmenverbund oder Ausbildungsverein angestrebt wird.
  • Bei Firmenverbund: Vereinbarung über die Beteiligungsanteile der Betriebe.
  • Bei Verein: Erarbeitung einer Vereinssatzung, Festlegung der Mitgliedsvoraussetzung, Planung der Vereinsführung etc.
  • Ansprache von potentiellen Mitglieds- oder Beteiligungsbetrieben.
  • Kontaktaufnahme zu den Kammern, um die Eintragung der Ausbildungsverträge zu sichern.
  • Ansprechen der Arbeitgeberverbände.
  • Abklären der Kooperationsmöglichkeiten mit dem Arbeitsamt.
  • Gezielte Ansprache von kooperationsbereiten Betrieben.
  • Bitte um politische Unterstützung bei Parteien, Behörden und Presse.

2. Gründungsphase
  • Bei Verein: Abhalten einer Gründungsversammlung, Verabschiedung der Satzung, Wahl eines Vorstandes, Beantragung der Gemeinnützigkeit.
  • Gegebenenfalls Einstellung eines Geschäftsführers.
  • Einrichtung einer Geschäftsstelle.
  • Kontaktaufnahme zu Berufsschulen.
  • Entwicklung von Muster-Ausbildungsverträgen.
  • Pressegespräche über das Ausbildungsmodell.
  • Zusammenstellung von Ausbildungsgängen aus vorhandenen Teilausbildungsplätzen.

3. Praxisphase
  • Koordination von Ausbildungsgängen.
  • Vervollständigung von vorliegenden Teilausbildungsgängen durch gezielte Ansprache von Ergänzungsbetrieben.
  • Auslösen von Bewerbungen über Presseerklärung, Anzeigen oder Arbeitsamt.
  • Ständiges Bemühen um zusätzliche Mitglieder und Spender.
  • Bewerberauswahl (zusammen mit den Ausbildungsbetrieben).
  • Vertragsabschluss mit den Auszubildenden.
  • Eventuell vertragliche Einbeziehung externer Ausbildungsbetriebe.
  • Betreuung der Auszubildenden.