Weiterbildungsförderungen
Die IHK unterstützt Sie mit umfassender Beratung zu Förderprogrammen wie dem Aufstiegs-BAföG, dem Aufstiegsstipendium, der ESF Fachkursförderung und dem Weiterbildungsstipendium. Profitieren Sie von finanzieller Unterstützung und individuellen Beratungsterminen für Ihre berufliche Entwicklung.
- KOMPASS - Kompakte Hilfe für Soloselbständige
Solo-Selbständige werden durch das Förderprogramm KOMPASS unterstützt. KOMPASS fördert Qualifizierungen, die der Festigung des Geschäftsmodells dienen. Solo-Selbständige sollen damit in die Lage versetzt werden, ihr Geschäftsmodell nach Möglichkeit krisenfest und zukunftsfähig zu gestalten. Qualifizierungen, die die Weiterentwicklung oder Sicherung des Geschäftsmodells, den Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien oder die Wandlungs- und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens in den Blick nehmen, werden gefördert. Insgesamt können bis zu 90 Prozent (maximal 4500 Euro) der Qualifizierungskosten übernommen werden. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs werden die Fördervoraussetzungen und der Qualifizierungsbedarf festgestellt.
Das Projekt wird im Rahmen des Programms „KOMPASS-Kompakte Hilfe für Soloselbstständige“ durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert.
• Link zum BMBF - Anlaufstellen
- Steuerliche Förderung
Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand.
Anerkannt werden bei den Fortbildungs- und Ausbildungskosten dabei alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme
- Förderung durch die Bundeswehr
Eine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Lernmitteln und Fahrtkosten erhalten. Wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können sie gegebenenfalls auch ein Trennungsgeld und einen Ausbildungszuschuss erhalten. Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst zu stellen.
- Förderung durch die Agentur für Arbeit
Durch die Arbeitsagentur können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben. Informationen gibt es bei den Agenturen für Arbeit
- Aufstiegs-BAföG
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmer/-innen an Maßnahmen der höheren Berufsbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie zinsgünstige Darlehen und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt.
Wer wird gefördert?
Mit dem Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) können Sie unterstützt werden, wenn Sie sich per Aufstiegsfortbildung auf einen Fortbildungsabschluss wie zum Beispiel zum Meister/-in, Techniker/-in oder Betriebswirt/-in vorbereiten möchten. Eine Altersgrenze besteht nicht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten förderfähig.Um die AFBG-Förderung zu beziehen, müssen Sie die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) erfüllen.Als Ausländer/in sind Sie förderungsberechtigt, wenn Sie Ihren ständigen Wohnsitz im Inland haben und über bestimmte Aufenthaltstitel bzw. über eine Daueraufenthaltserlaubnis verfügen oder Sie sich bereits 15 Monate rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben und erwerbstätig gewesen sind. Hierzu zählt auch die Zeit Ihrer Berufsausbildung.Was wird gefördert?
Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten.Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung.Das Aufstiegs-BAföG kann für über 700 Fortbildungsziele beantragt werden.Seit dem 01. August 2020 besteht ein Förderanspruch auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden.Die drei Fortbildungsstufen sind:- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin (z.B. Techniker)
- Bachelor Professional (z.B. Meister/-in, Fachwirt/-in)
- Master Professional (z.B. Betriebswirt/-in)
Darüber hinaus ist die Förderung an bestimmte zeitliche und qualitative Anforderungen gebunden.Wie wird gefördert?
Das Aufstiegs-BAföG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu kommt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei KfW über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand.Die Förderung über das Aufstiegs-BAföG umfasst mehrere Komponenten:
Einkommens- und vermögensunabhängig:Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie die Materialkosten eines anzufertigen Meisterstückes können folgende Leistungen beantragt werden:- nicht rückzahlbarer Zuschuss
- zinsgünstiges Darlehen
Außerdem kann ein Kinderbetreuungszuschlag beantragt werden
Einkommens- und vermögensabhängig:- Beitrag zum Lebensunterhalt (bei Vollzeitmaßnahmen)
Wie wird beantragt?
Der Antrag für die AFBG-Förderung kann online ausgefüllt werden. Es kommt darauf an, wo Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihren ständigen Wohnsitz haben. Ihre Online-Antragsmöglichkeiten.Weitere Fragen?
Infohotline: 0800 / 622 36 34 (kostenfrei), Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr.Oder nutzen Sie unsere kostenfreie und neutrale IHK-Weiterbildungsberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin! - Aufstiegsstipendium
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.
Wer wird gefördert?
Das Förderprogramm ‚Aufstiegsstipendium' unterstützt das Weiterlernen beruflich besonders begabter Erwachsener durch ein Hochschulstudium. Menschen, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent bewiesen haben, können sich um ein Stipendium für ein Studium zu einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss bewerben.Das Programm richtet sich vor allem an diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Doch auch wer vor, während oder nach der Ausbildung die Hochschulzugangsberechtigung erlangt hat, ist bewerbungsberechtigt.Beim Aufstiegsstipendium gibt es keine formale Altersgrenze.Was wird gefördert?
Eine Förderung ist sowohl für ein Vollzeitstudium als auch für ein berufsbegleitendes Hochschulstudium möglich.Gefördert wird ein erstes akademisches Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder der Schweiz. Der Abschluss ist in der Regel Bachelor oder Staatsexamen.Die Erstbewerbung um ein Aufstiegsstipendium für die Förderung eines Masterstudiums ist nur dann möglich , wenn es sich um ein Erststudium handelt (z. B. nach Anrechnung beruflicher Qualifikationen). Allein Stipendiatinnen und Stipendiaten, die bereits im Aufstiegsstipendium in der Förderung für das Erststudium bis zum Bachelor waren, können sich nach einem besonders guten Studienabschluss um eine Weiterförderung in einem konsekutiven Masterstudium bewerben.Wie wird gefördert?
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule gefördert.Die monatliche Förderung für ein Vollzeitstudium liegt bei 861 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich gibt es eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren (150 Euro für jedes Kind). Die Förderung erfolgt als Pauschale und damit einkommensunabhängig.Das Aufstiegsstipendium fördert auch berufsbegleitend Studierende; hier beträgt die Förderhöhe 2.700 Euro im Kalenderjahr, also 2245 Euro monatlich.Einjährige Anwartschaft: Bei einer Zusage für die Aufnahme in das Förderprogramm besteht die Möglichkeit einer Anwartschaft für ein Jahr, das bedeutet, aufgenommene Stipendiatinnen und Stipendiaten können innerhalb eines Jahres nach Stipendienzusage mit dem Studium beginnen.Wie bewirbt man sich?
Der Weg zum Aufstiegsstipendium hat drei Stufen:- Online-Bewerbung
- Kompetenz-Check
- Auswahlgespräch
Die Bewerbung ist vor Beginn des Studiums möglich. Nach Aufnahme ins Stipendium ist ein Jahr Zeit, mit dem Studium zu beginnen - nach der Einschreibung startet die Förderung. Wer bereits studiert, kann sich im ersten oder zweiten Studiensemester bewerben.Weitere Fragen?
Informieren Sie sich weitegehend auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zum Aufstiegsstipendium.Oder nutzen Sie unsere kostenfreie und neutrale IHK-Weiterbildungsberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin! - ESF Fachkursförderung
Eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung in baden-württembergischen Bildungseinrichtungen wird durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF bezuschusst.
Wer wird gefördert?
Zur Zielgruppe gehören Beschäftigte/-r, Unternehmer/-in, Existenzgründer/-in oder Wiedereinsteiger/-in, die in Baden-Württemberg wohnen oder arbeiten. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern und kommunalen Gebietskörperschaften.Diese zielgruppenspezifischen Voraussetzungen gelten bei der Anmeldung durch die Teilnehmenden selbst und auch bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Auch Selbstzahlende müssen einer der genannten Zielgruppen angehören. Die mehrfache Teilnahme an bezuschussten Weiterbildungsmaßnahmen ist möglich.Was wird gefördert?
Kurse müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um für eine Förderung in Frage zu kommen:
- Inhalte: Fachkurse sind berufliche Anpassungsfortbildungen. Das heißt, sie zielen darauf ab, die fachliche Qualifikation der Teilnehmer/-innen zu verbessern. Durch Fachkurse erwerben, erhalten oder erweitern die Teilnehmer/-innen ihre beruflichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kompetenzen.
- Dauer: Fachkurse umfassen mindestens 8 bis maximal 240 Unterrichtseinheiten. Der Kurs muss innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen sein.
- Zuschnitt: Fachkurse finden überbetrieblich statt. Das heißt, sie sind nicht einzelbetrieblich ausgerichtet und schulen auch nicht den Verkauf, den Vertrieb oder die Anwendung von eigenen Produkten.
Wie wird gefördert?
Unter bestimmten Voraussetzungen können 30 Prozent der Kosten Ihres Fachkurses vom „Förderprogramm Fachkurse“ des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg übernommen werden. Wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben oder während Ihrer Kursteilnahme vollenden, können Sie sogar 50 Prozent der Kosten sparen. Sofern Sie keinen Berufsabschluss haben, liegt Ihr Teilnahme-Bonus bei 70 %. Über den genauen Zuschusssatz zu dem von Ihnen gewünschten Kurs informiert Sie der Kursanbieter. Die Förderung ist unabhängig von der Höhe Ihres Einkommens.Wie wird beantragt?
Wenden Sie sich an den Kursveranstalter Ihrer Wahl. Erkundigen Sie sich dort, ob der von Ihnen gewünschte Kurs als geförderter Fachkurs angeboten wird. Falls ja, fragt der Veranstalter bei Ihnen ab, ob Sie zur Zielgruppe gehören. Wenn Sie die
Voraussetzungen erfüllen, füllen Sie einen personenbezogenen Teilnahmefragebogen aus.Weitere Fragen?
Zentrale Informationsplattform für die ESF-Förderung in Baden-Württemberg. Dort finden Sie die Merkblätter zum Fachkursprogramm, in denen die Details zur Förderung geregelt sind. Auskünfte erteilen auch die Bildungseinrichtungen in Baden-Württemberg.Oder nutzen Sie unsere kostenfreie und neutrale IHK-Weiterbildungsberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!
- Weiterbildungsstipendium
Das Weiterbildungsstipendium („Begabtenförderung“) richtet sich an junge, begabte Absolventen einer Berufsausbildung, die sich berufsbegleitend weiterbilden möchten. Die Bewerbungsfrist für das Weiterbildungsstipendium endet bei der IHK Karlsruhe jedes Jahr am 15. Januar.
Wer wird gefördert?
Ziel des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanzierten Förderprogramms ist die Talentförderung in den ersten Jahren nach der Berufsausbildung. Das Weiterbildungsstipendium ermutigt junge Fachkräfte, nach der erfolgreichen Erstausbildung die Grundlagen für einen Aufstieg durch Bildung zu legen.Voraussetzungen:
- Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser
- Oder: Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
- Oder: ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule.
- Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Was wird gefördert?
Durch Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten werden fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten wählen ihre Maßnahmen selbst aus, über die Förderfähigkeit entscheidet die zuständige Stelle – in der Regel die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die jeweilige Kammer der Freien Berufe.Die Kammer/zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der höheren Berufsbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
- Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.
Wie wird gefördert?
Als Stipendiat/-in können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 9.135 Euro (ab Jan. 2025) für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen - bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme. Der Eigenanteil schmälert nicht Ihren Gesamtförderbetrag. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten somit 3.045 Euro (ab Jan. 2025) pro Jahr zur Verfügung.Die Förderung einer Maßnahme muss vor Beginn der Weiterbildung bei der Kammer/zuständigen Stelle beantragt werden. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:- Maßnahmenkosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.
Wie bewirbt man sich?
Möchten Sie sich für das Stipendium bewerben, schicken Sie bitte eine E-Mail an Isabell Gros (isabell.gros@karlsruhe.ihk.de) unter Angabe Ihres Namens, Vornamens, Ihrer Adresse und Ihres Geburtsdatums, Ausbildungsberuf sowie Gesamtpunktzahl auf dem IHK Ausbildungszeugnis oder nehmen Sie telefonisch Kontakt auf unter 0721 174-207.Der Anmeldeschluss für das Weiterbildungsstipendium ist bei der IHK Karlsruhe jedes Jahr am 15. Januar. Bitte beachten Sie, dass uns bis zu diesem Datum Ihr Antrag vorliegen muss, da sonst eine Aufnahme im aktuellen Jahr ausgeschlossen ist.Weitere Fragen?
Informieren Sie sich weitegehend auf der Webseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) zum Weiterbildungsstipendium.Oder nutzen Sie unsere kostenfreie und neutrale IHK-Weiterbildungsberatung. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!