Fachwirtin/in für den Bahnbetrieb

Gepr. Fachwirte für den Bahnbetrieb sind fähig qualifizierte kaufmännische Sachaufgaben sowie bahnbetriebstechnische Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen wahrzunehmen. Außerdem übernehmen Fachwirte und Fachwirtinnen für den Bahnbetrieb Führungsaufgaben im mittleren Management bei Eisenbahnunternehmen.

Zulassungsvoraussetzungen (Auszug aus § 2 der Verordnung)

  1. Zur Prüfung im in der Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen ” ist zuzulassen, wer
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
    2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
  2. Zur Prüfung im in der Teilprüfung „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil ”Wirtschafsbezogene Qualifikationen” abgelegt hat und
    1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten Ausbildungsberuf „Eisenbahner im Betriebsdienst“ und danach eine insgesamt mindestens zweijährige Berufspraxis oder
    2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen Ausbildungsberuf und danach eine insgesamt mindestens dreijährige Berufspraxis oder
    3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist.
  3. Die Berufspraxis im Sinne Abs. 2 sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Abs.2 Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Funktionen haben.
  4. Abweichend von Abs. 1 und 2 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Gliederung

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen

  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung

Handlungsspezifische Qualifikationen

  • Infrastrukturplanung
  • Vertrieb/Trassenmanagement
  • Betriebsführung
  • Situationsbezogenes Fachgespräch
Bitte beachten Sie, dass Sie sich für jeden Prüfungsteil extra anmelden müssen!

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist 10 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Korrekturzeiten

Bei schriftlichen Prüfungen muss mit einer Korrekturzeit von ca. 8 - 10 Wochen gerechnet werden (Erst- und Zweitkorrektur). Nach Beschluss der Prüfungsergebnisse durch den Prüfungsausschuss erhalten Sie eine Ergebnismitteilung bzw. einen Bescheid.

Prüfungsgebühren

Die aktuellen Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung in der rechten Spalte unter “Weitere Informationen” entnehmen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen finden Sie in der rechten Spalte unter "weitere Informationen".