Wasserknappheit: Stakeholder-Konsultation zum LAWA-Leitlinienentwurf bis 24.04.2026
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat den Entwurf der „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit" zur Stakeholder-Konsultation versandt. Ziel der Leitlinie ist eine bundesweit abgestimmte Orientierung für den wasserrechtlichen Vollzug in Situationen der Konkurrenz oder der Knappheit von Wasser.
Die Leitlinie setzt Aktion 6 der Nationalen Wasserstrategie um. Sie wird seit 2023 in einer LAWA-Kleingruppe unter Begleitung eines Stakeholderdialogs erarbeitet. Leitlinien der LAWA sind nicht rechtsverbindlich. Da sie den Behörden als Handlungsanleitung dienen, sind sie in der Praxis jedoch meist sehr relevant. Beteiligte Stakeholder wurden eingeladen, bis zum 21. April 2026 ihre Stellungnahmen zum Entwurf einzureichen. Zusätzlich wurde ein FAQ zu den Leitlinien versendet.
Mit den „Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit" soll erstmals ein bundesweites Bewertungssystem für Wasserknappheit anhand einer „Risikoampel" eingeführt werden. Diese unterscheidet Grün (keine Knappheit), Gelb (Vorwarnstufe) und Rot (akute Wasserknappheit). Das Bewertungssystem verwendet bei Grund- und Oberflächengewässern unterschiedliche Indikatoren für die Ampel-Einteilung.
Je nach Farbe der Ampel und der Dauer (kurz- oder langfristig) der Knappheit werden unterschiedliche Handlungsoptionen von der Vorsorge bis zur Gefahrenabwehr empfohlen. Auch werden unterschiedliche Fallkonstellationen des Umgangs mit Nutzungskonkurrenzen im wasserrechtlichen Vollzug (Anträge auf neue Nutzungen, Verlängerung oder Prüfung bestehender Nutzungen, Notstand bzw. Gefahrenabwehr) aufgeführt.
Für die Ermessensauslegung in den unterschiedlichen Fallkonstellationen wird zudem auf die Priorisierung verschiedener Nutzungen eingegangen. Dies kann besonders für Unternehmen relevant werden, die selbst auf Gewässerbenutzungen wie beispielsweise größere Grundwasserbrunnen oder Kühlwasserentnahmen angewiesen sind. Hier geben die Leitlinien einen Rahmen zur Priorisierung unterschiedlicher Fallkonstellationen und Abwägungskriterien. Es bleibt jedoch bei einem weitgehend orientierenden Rahmen für die Ermessensentscheidung der Wasserbehörden im jeweiligen Einzelfall. Für die Praxis werden zudem Best Practices beschrieben, wie sich Behörden in einzelnen Fällen verhalten haben.
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