UmweltRG: Rückmeldebitte zum Referentenentwurf zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmweltRG) bis 07.08.2025
Das UmweltRG findet Anwendung aus Rechtsbehelfe u. a. gegen Zulassungsentscheidungen der UVP über die Zulässigkeit von Vorhaben, gegen Genehmigungen von Anlagen die den Bundes-Immissionsgesetz unterliegen, gegen Entscheidungen nach dem Umweltschadensgesetz, etc. Kurz gesagt, das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz regelt besondere Anforderungen an verwaltungsgerichtliche Rechtsbehelfe (d. h. Klagen oder Eilanträge) gegen behördliche Entscheidungen im Umweltrecht.
Der Entwurf entspricht weit überwiegend der in der 20. Legislaturperiode im August 2024 im Kabinett beschlossenen Fassung (Diskontinuität), welche eine 1:1-Umsetzung des Völker- und Unionsrechts darstellte.
Weiterführende Unterlagen finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen unter "Weitere Informationen".
Für eine einheitliche und gemeinsame DIHK Stellungnahme bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 07. August 2025. Auf Wunsch können Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form an die DIHK weitergeleitet werden.Beteiligen Sie sich jetzt!
Quelle: DIHK (angepasst)