Gefahrstoffe: Änderung und Ergänzung der TRGS 401 "Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen"

Am 19.09.2024 wurde die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung - Beurteilung - Maßnahmen" geändert und ergänzt.
Die TRGS 401 ist eine von vielen Technischen Regeln für Gefahrstoffe, die vom Bundesministerium für Arbeit (BMAS) und Soziales in Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erarbeitet wurde.
Alle notwendigen Dokumente zur TRGS 401 finden Sie auf der Webseite der BAuA als Download unter folgendem Link: BAuA - TRGS 401
Quelle: BAuA (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE