EWKFondsG-Konsultation: Rückmeldebitte bis einschließlich 27.02.2025 zu den Prüfleitlinien gemäß § 11 Absatz 5 Einwegkunststofffondsgesetz
Der Aufbaustab Einwegkunststofffonds im Umweltbundesamt hat gemäß § 11 Absatz 5 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) Prüfleitlinien entwickelt, die von den registrierten Sachverständigen sowie den registrierten Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern bei Prüfungen im Rahmen des Gesetzes zu beachten sind.
Das Umweltbundesamt hat gemäß § 11 Absatz 5 des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) Prüfleitlinien entwickelt, die von den registrierten Sachverständigen sowie den registrierten Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und vereidigten Buchprüfern bei Prüfungen im Rahmen des Gesetzes beachtet werden müssen. Die beteiligten Kreise werden zur Stellungnahme des Entwurfs eingeladen.
Wir bitten um Zulieferung von Kommentaren bis zum 27.02.2025. Gern kommen wir Ihrem Wunsch nach, Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form weiterzugeben.
Die Prüfleitlinien finden Sie nebenstehend zum Herunterladen.
Quelle: DIHK (angepasst)