ErsatzbaustoffV: Rückmeldemöglichkeit zum Referentenentwurf zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung

In den vergangenen zwei Jahren wurde die ErsatzbaustoffV vom Umweltbundesamt umfassend evaluiert. Dabei wurden Hemmnisse für die Verwertung von MEB innerhalb der ErsatzbaustoffV identifiziert, die nur durch Rechtsänderungen in der Verordnung beseitigt werden können.
Der vorliegende Referentenentwurf für die Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung basiert im Wesentlichen auf den Handlungsempfehlungen der Evaluierung. Weitere Grundlagen bilden die Bundesratsentschließung Drucksache 237/23 (Beschluss) sowie Fachgespräche mit den Bundesländern und Wirtschaftsverbänden.
Für Stellungnahmen wurde eine Umfrage im EU-Survey-Tool angelegt. Das Tool kann über den Link EUSurvey - Survey aufgerufen werden.
Die Informationen des BMUKN und den Referentenentwurf können Sie hier abrufen.
Hinweis: Stellungnahmen, die nicht über das EU-Survey-Tool bis zum 06. August 2026 eingereicht werden, werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
einfach.beteiligen
Sie wollen sich beteiligen, aber gern gesammelt über die DIHK? Schicken Sie uns gern Ihre Anmerkungen bis zum 31. Juli 2026 und wir leiten diese für eine DIHK-Stellungnahme in anonymisierter Form weiter. Vielen Dank für die Unterstützung.
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE