Einwegkunststoffrichtlinie: Rückmeldebitte bis 06.03.2026
Die Richtlinie über Einwegkunststoffe von 2019 soll bewirken, dass solche Abfälle vermieden und ihre Auswirkungen auf die Meeresumwelt reduziert werden. Mit dieser Initiative soll die Wirksamkeit der in der Richtlinie vorgesehenen Maßnahmen bewertet werden. Ihre Ergebnisse sollen in künftige Aktualisierungen und Änderungen der Richtlinie einfließen.
Im Einklang mit den Leitlinien der EU für eine bessere Rechtsetzung wird die Richtlinie anhand von fünf Bewertungskriterien bewertet: Wirksamkeit, Effizienz, Relevanz, Kohärenz und EU-Mehrwert. Die Bewertung wird eine Kosten-Nutzen-Analyse umfassen. Die wichtigsten Fragen der Bewertung sind unter anderem folgende:
- Inwieweit wurden die angestrebten Ziele erreicht?
- Was ist der messbare Nutzen der Umsetzung der in der Richtlinie über Einwegkunststoffe enthaltenen Maßnahmen?
- Wie effizient sind die mit der Richtlinie verbundenen Verwaltungsverfahren (z. B. Berichterstattungs- und Überwachungspflichten, operationelle Einhaltung der Kennzeichnungs- und Produktgestaltungsanforderungen)?
- Inwieweit steht die Richtlinie über Einwegkunststoffe mit anderen Zielen der EU-Politik in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und nachhaltiger Wohlstand im Einklang?
- Inwieweit entsprechen die Ziele den umfassenderen Zielen und Prioritäten der EU, die über die Umweltpolitik hinausgehen (d. h. Kreislaufwirtschaft, Null-Schadstoff-Aktionsplan, guter Umweltzustand von Küsten- und Meeresgewässern gemäß der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle, Richtlinie über Hafenauffangeinrichtungen, Bioökonomie, globaler Vertrag über Kunststoffe)?
Die Bewertung erstreckt sich jedoch nicht nur auf die Umsetzung der Richtlinie über Einwegkunststoffe, sondern auch auf das einschlägige Sekundärrecht und alle damit verbundenen Maßnahmen und bewährten Verfahren, die auf nationaler Ebene in den EU-Ländern ergriffen wurden.
Auf der rechten Seite unter “Weitere Informationen” können Sie die Aufforderung zur Stellungnahme der Europäischen Kommission einsehen.
Gern nehme ich Ihre Anmerkungen entgegen und leite diese an die DIHK für eine abgestimmte und umfassende Stellungnahme weiter. Auf Wunsch auch anonymisiert.Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen bis zum 06.03.2026.