ChemKlimaSchV: Rückmeldebitte zum Referentenentwurf einer Neufassung der Chemikalien-Klimaschutzverordnung bis 07.08.2025

Das BMUKN hat den Referentenentwurf einer Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen geteilt, mit dem die Chemikalien-Klimaschutzverordnung neu gefasst werden soll.
Mit dem Verordnungsentwurf sollen in erster Linie die Zertifizierungsanforderungen der F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573 umgesetzt werden, indem zum einen die Regelungen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikaten aktualisiert und neu strukturiert werden und zum anderen Regelungen zu Auffrischungskursen ergänzt werden. Zudem wird festgelegt, dass die bisher schon verpflichtende Rücknahme von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) ab dem 1. Januar 2027 für den Zurückgebenden unentgeltlich zu erfolgen hat, um die Wiederaufbereitung und Kreislaufwirtschaft von gebrauchten HFKW zu unterstützen.
Weiterführende Unterlagen finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen unter "Weitere Informationen".
Für eine einheitliche und gemeinsame DIHK Stellungnahme bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 07. August 2025. Auf Wunsch können Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form an die DIHK weitergeleitet werden.
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Quelle: DIHK (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE