ChemG: Rückmeldebitte zum Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes (ChemG) bis 07.08.2025

Das BMUKN hat den Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes geteilt.
Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Anpassung des Chemikaliengesetzes (ChemG) an die Verordnung (EU) 2024/573 (F-Gas-Verordnung) und die Verordnung (EU) 2024/590 (ODS-Verordnung). Insbesondere:
  • Streichung nationaler Regelungen, die nun im EU-Recht enthalten sind, etwa des Verbots rechtswidrig in Verkehr gebrachte Erzeugnisse erneut abzugeben.
  • Ergänzung von EU-rechtlich geforderten Anordnungsbefugnissen, etwa um die Herstellung und Verwendung von F-Gasen und ozonabbauenden Stoffen bei Verstößen vorübergehend zu untersagen.
  • Konkretisierung von Verboten, etwa um zu verhindern, dass die Inverkehrbringensverbote der F-Gas-Verordnung für vorbefüllte Einrichtungen umgangen werden können.
  • Anpassung der Verordnungsermächtigung für Verbote und Beschränkungen, um eine hinreichend konkrete Rechtsgrundlage für die Sachkundeanforderungen der Chemikalien-Klimaschutzverordnung zu schaffen.
Weiterführende Unterlagen finden Sie auf der rechten Seite zum Herunterladen unter "Weitere Informationen".
Für eine einheitliche und gemeinsame DIHK Stellungnahme bitten wir Sie um Rückmeldung bis zum 07. August 2025. Auf Wunsch können Ihre Anmerkungen auch in anonymisierter Form an die DIHK weitergeleitet werden.
Beteiligen Sie sich jetzt!
Quelle: DIHK (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE