BImSchG/BImSchV: Rückmeldebitte bis 12. Juni 2026 zum Referentenentwurf zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der Luftqualitätsrichtlinie an Verbände gesandt. In einem Artikelgesetz sollen Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) und Baugesetzbuch (BauGB) geändert werden. Kern des Gesetzgebungsvorhabens ist jedoch die Neufassung einer Verordnung über Luftqualitätsstandards (39. BImSchV), in der die verschärften Grenzwerte sowie Vorgaben an Luftreinhalte- und Maßnahmenpläne umgesetzt werden.
Das BMUKN gibt an, dass es mit den Gesetzen europäischer Vorgaben 1:1 umsetze. Der Aufwand für Bürger und Verwaltungen sei zudem gering. Welcher Aufwand Verwaltungen, Unternehmen und Bürgern durch die Umsetzung entsteht, hängt jedoch von der Entwicklung der Schadstoffbelastung und ganz besonders von der Einhaltung der strengeren Grenzwerte ab dem Jahr 2030 oder, wenn Ausnahmen zugelassen werden, spätestens ab 2035. Den entscheidenden Satz zu Einschätzung, in welchem Umfang dies der Fall sein wird, führt das BMUKN im Verordnungsentwurf nicht zu Ende: „Trotz der voraussichtlichen Überschreitungssituationen für PM2,5 und NO2 im Jahr 2030 ist davon auszugehen, dass eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland bis zum Jahr 2035 [sic].“
Das Umweltbundesamt rechnet in seiner Veröffentlichung der vorläufigen Messergebnisse aus 2025 damit, dass es bei „PM2,5 und NO2 zu Überschreitungen kommen wird. Eine flächendeckende Einhaltung aller Grenzwerte in Deutschland scheint bis zum Jahr 2035, also noch vor dem Zeitrahmen der maximalen Fristverlängerung zur Einhaltung der Grenzwerte der neuen Luftqualitätsrichtlinie (2037), möglich.“ Im Jahr 2025 zeigten die vorläufigen Messergebnisse noch Überschreitungen bei PM2,5 an 18 % und bei NO2 39 % aller Messstationen. Um die Wirtschaft durch die zu erwartenden Grenzwertüberschreitungen nicht unverhältnismäßig zu belasten, muss Deutschland die möglichen Ausnahmemöglichkeiten deshalb voraussichtlich maximal möglich umsetzen.
Die Entwürfe des Artikelgesetzes BImSchG und der Artikelverordnung 39. BImSchV sowie die Synopse der Änderungen im BImSchG und des BauGB finden Sie rechts unter "Weitere Informationen" zum Herunterladen.
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