Natur- und Bodenschutz

Natur- und Bodenschutz können Unternehmen in immer stärkerer Form betreffen. So müssen Eigentümer von Grundstücken auch sicher stellen, dass die Böden und somit oft auch direkt das Grundwasser und die Biodiversität nicht durch Einwirkungen negativ beeinflusst werden. Dies gilt für chemische, biologische und physikalische Faktoren.
Die IHK Karlsruhe unterstützt dabei! Unternehmen erhalten einen Überblick über die wichtigsten Richtlinien und neue Anforderungen im Bereich Natur- und Bodenschutz.

Veranstaltungshinweis: Die Bedeutung der Biodiversität für den Unternehmensalltag erkennen und Risiken durch den Biodiversitätsverlust reduzieren, ist das Ziel der nächsten „Macherinnen und Problemlöserinnen“-Ausgabe der DIHK Service GmbH.

Die IHK Karlsruhe, die Daimler Truck AG und die DIHK laden zu einem Werkstattgespräch ein mit dem Ziel möglichst viele interessierte Unternehmen zu finden und die Bedarfe zu erarbeiten, um so ein Biodiversitätsbündnis zu bilden und langfristig voneinander zu lernen und sich zu vernetzen.

12.03.2025 | In Zukunft wird die Auseinandersetzung mit genau dieser Frage für viele Unternehmen verpflichtend: Zunächst müssen sich in den nächsten Jahren große kapitalmarktorientierte Unternehmen systematisch mit ihren Abhängigkeiten von und Auswirkungen auf biologische Vielfalt auseinandersetzen.

Bewerbungen für Naturschutzprojekte in Baden-Württemberg können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 30. September 2025.

Das Internetportal umwelt.info ist seit dem 25.06.2024 öffentlich und in einer ersten Version erreichbar.

Am 29.07.2024 wurde die „Verordnung (EU) 2024/1991 vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869“ im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Sie tritt am 18. August 2024 in Kraft und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Eine mittelfristige Verschärfung des Umweltstrafrechts stellt die neue EU-Richtlinie (2024/1203) dar, welche die derzeitige Richtlinie aus dem Jahr 2008 ablöst und deutlich umfangreicher ist als die bisherige Regelung.

Das Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz informiert und berät u.a. Flächeneigentümer.

Am 9. Juni wurde die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit am 29. Juni 2023 in Kraft.

Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt wird erneuert. das Bundesumweltministerium hat mit dem Auftakt des Online-Dialogs zur Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS 2030) am 15. Juni die Möglichkeit zur öffentlichen Beteiligung bis zum 09. Juli 2023 gestartet.

Themen wie z. B. „Wie wir uns für Biodiversität einsetzen“ oder „Unternehmensethik“ werden auf der Website der DIHK Service GmbH beworben, erklärt und ins Bewusstsein gebracht.

Die jüngsten Naturschutz-Pläne der Europäischen Union müssen nach Auffassung der Wirtschaft konkretisiert, vor allem aber grundsätzlich dezentraler gestaltet werden. Die DIHK schilderte die Einschätzung der Unternehmen in einer Stellungnahme und vor dem Umweltausschuss.

Lernen Sie was Sie beachten und monitoren sollten, damit Sie Klarheit über Möglichkeiten und Risiken bekommen.

Am 1. August 2023 trat die neue Ersatzbaustoffverordnung in Kraft. Sie legt strenge Anforderungen an den Einsatz von aufbereiteten mineralischen Abfällen in Bauwerken wie z. B. Straßen und Lärmschutzwällen fest.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt die Aufgaben und Instrumente von Naturschutz und Landschaftspflege.

Es gibt viele Ansätze der naturnahen Umgestaltung von Flächen und Gebäuden. Dazu bieten der NABU Baden-Württemberg und die Flächenagentur Baden-Württemberg im Rahmen des vom baden-württembergischen Umweltministerium geförderten Projektes „UnternehmensNatur“ eine erste Hilfestellung für Firmen mit Flächen in Baden-Württemberg an.

Zum Schutz der biologischen Vielfalt hat die EU-Kommission am 28.1.2022 Leitlinien veröffentlicht, wie Naturschutzgebiete in der EU in Zukunft ermittelt, ausgewiesen und verwaltet werden sollen.

Die Europäische Kommission hat am 17. November 2021 ihre im Rahmen des EU Green Deal angekündigte Bodenschutzstrategie präsentiert. Damit soll die Bodenverschmutzung in der EU bis 2050 auf ein bestimmtes Niedrigmaß reduziert und die nachhaltige Nutzung gefördert werden.

Bundestag und Bundesrat haben ein umfassendes Maßnahmenpaket für den Insektenschutz beschlossen: Das Insektenschutzgesetz des Bundesumweltministeriums sieht unter anderem den Schutz von für Insekten wichtigen Biotopen wie Streuobstwiesen vor sowie ein Vorgehen zur Verringerung der insektenschädlichen Lichtverschmutzung.

Es soll künftig Daten über den Zustand der Arten und Lebensräume in Deutschland liefern und die wissenschaftliche Beobachtung der Artenvielfalt langfristig sichern.

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Ergebnisse seines nationalen Berichts zur Umsetzung der EU-Vogelschutz- und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Deutschland vorgelegt.

Die EU-Kommission hat am 20. Mai 2020 – als Teil des Green Deal - ihre neue Biodiversitätsstrategie für die Zeit bis zum Jahr 2030 veröffentlicht.

Der Bundestag hat am 22. Juni 2017 die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Die Novelle muss nun noch den Bundesrat passieren.