Verpackungsgesetz

EU-Kommission: Konsultation zur geplanten EU-Verpackungsverordnung

Die EU-Kommission hat am 30.11.2022 den Vorschlag für eine neue EU-Verpackungsverordnung veröffentlicht.  Diese soll die bisher geltende EU-Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen. 

DIHK: Aktualisierte Broschüre zu „Umgang mit Verpackungen in Europa“

Bagatellgrenzen, Meldepflichten, Recyclingquoten: Wie die Mitgliedstaaten der Europäischen Union die novellierte EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, beschreibt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) in einer frisch überarbeiteten Veröffentlichung.

EU-Kommission: Vorschlag einer neuen EU-Verpackungsverordnung 

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag zur Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie vorgelegt, danach soll die derzeitige EU-Verpackungsrichtlinie durch eine neue EU-Verpackungsverordnung ersetzt werden. 

Umweltbundesamt: Studie zur Höhe der geplanten Einwegkunststoffabgabe

Das Umweltbundesamt (UBA) hat eine Studie zur geplanten Einwegkunststoffabgabe gemäß dem geplanten Einwegkunststofffondsgesetz veröffentlicht.

Bundeskabinett beschließt Einwegkunststofffondsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 2. November 2022 das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) beschlossen. Das Gesetz setzt Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 (EU-Einwegkunststoffrichtlinie) in deutsches Recht um.

DIHK-Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 01.01.2023

Ob "Coffee to go" oder belegte Brötchen: Ab dem 1. Januar 2023 müssen Anbieter ihren Kunden bei bestimmten Einweg-Verpackungen die Wahl zwischen diesen und einer wiederverwendbaren Mehrwegalternative einräumen. Was dabei zu beachten ist, hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in einem neuen Merkblatt zusammengefasst.

Umweltministerium: Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht

Das baden-württembergische Umweltministerium hat auf seiner Homepage Informationen sowie ein Merkblatt zur Mehrwegangebotspflicht ab 1.1.2023 gemäß §§ 33, 34 Verpackungsgesetz veröffentlicht.

Umweltbundesamt: Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Juli 2022

Zum 1. Juli 2022 wird die Registrierungspflicht für Verpackungshersteller ausgeweitet. Außerdem tritt eine neue Verantwortung für elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister in Kraft.

VerpackG: Neue Pflichten für Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister zum 1.7.2022

Mit dem neuen VerpackG bestehen zum 1.7.2022 neue Pflichten für Betreiber von elektronischen Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern.

VerpackG: Zahlreiche Unternehmen neu registrierungspflichtig

Unternehmen, die verpackte Waren für private Endverbraucher bzw. vergleichbare Anfallstellen erstmals in den Verkehr bringen, mussten sich seit 2019 mit ihren systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) (kostenfrei) registrieren.

Änderungen VerpackG: Hinweise der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Bezüglich alter und neuer Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz stellt die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) weiteres, umfangreiches Informationsmaterial zur Verfügung.

BMUV: Maßnahmenbericht zu bestimmten Einwegkunststoffprodukten

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat am 31.3.2022 einen Bericht zu „Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von bestimmten Einwegkunststoffprodukten“ veröffentlicht.

Referentenentwurf Einwegkunststofffondsgesetz: Neue Pflichten und Einwegkunststoffabgabe

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat den Referentenentwurf des Gesetzes zur Umsetzung bestimmter Regelungen der EU-Einwegkunststoffrichtlinie vorgelegt.

Änderungen im Verpackungsgesetz zum 1. Januar 2022

Die Novelle des Verpackungsgesetzes setzt unter anderem EU-Vorschriften aus der geänderten Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EG und der Einwegkunststoffrichtlinie (EU) 2019/904 um.

„Plastiktütenverbot“ greift im neuen Jahr

Ab dem 1. Januar 2022 dürfen keine leichten Einwegkunststofftragetaschen mit einer Wandstäke von 15 bis 50 Mikrometern mehr in den Umlauf gebracht werden.

Informationen der ZSVR zur Ausweitung der Pfandpflicht

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister hat eine Übersicht zu den neuen Bestimmungen des VerpackG erstellt, die für Einwegkunststoffgetränkeflaschen und -dosen ab 1. Januar 2022 gelten.

Mehrwegverpackungen für Außer-Haus-Verkauf (z. B. für Gastronomie)

Für Letztvertreiber von to-go-Speisen oder take-away-Getränken bietet es sich auch vor dem Hintergrund des neuen seit 3.7.2021 gültigen Verpackungsgesetzes an, z. B. Mehrwegbecher sowie Mehrwegessensboxen für den Außer-Haus-Verkauf einzusetzen.

VerpackG: Ausweitung der Pfandpflichten für Getränkeverpackungen ab 1.1.2022

Am 3.7.2021 ist das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft getreten; weitere neue Vorgaben werden gestaffelt am 1.1.2022, 1.7.2022, 1.1.2023 etc. in Kraft treten.

Neue (Informations-)Pflichten seit 3.7.2021 für Verpackungen nach § 15 VerpackG

Am 3.7.2021 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten; dieses ist hier abrufbar: https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/index.html#BJNR223410017BJNE000701125

Verbote des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen ab 1.1.2025 und 1.1.2030

Das neue am 3.7.2021 in Kraft getretene Verpackungsgesetz (VerpackG) normiert gemäß § 30a Abs. 1 und 2 VerpackG ab 1.1.2025 neue Verbote des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffgetränkeflaschen abhängig vom Mindestrezyklatanteil - sofern nicht die Ausnahmeregelung des § 30a Abs. 3 VerpackG greift. Zum 1.1.2030 entstehen weitere Pflichten.

Verpackungen und Serviceverpackungen: Neue Registrierungspflichten ab 1.7.2022

Am 1.7.2022 wird eine neue Fassung des Verpackungsgesetzes (VerpackG) in Kraft treten, die eine neue Registrierungspflicht der Hersteller (= Erstverkehrbringer) von allen mit Ware befüllten Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zum 1.7.2022 vorsieht, dies betrifft dann z. B. mit Ware befüllte Mehrwegverpackungen, Transportverpackungen, „gewerbliche“ Verkaufsverpackungen sowie alle weiteren bislang nicht-registrierungspflichtigen mit Ware befüllten Verpackungen.

Neue Regeln für Einwegkunststoffprodukte seit 3. Juli 2021: Verbote, Kennzeichnungs- und Beschaffenheitspflichten

Zum 3. Juli 2021 gelten in Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (RL 2019/904 (EU); single-use-plastics-directive) verschiedene Regelungen, die Unternehmen, die (befüllte) Einwegkunststoffprodukte z. B. herstellen, importieren, in den Verkehr bringen, vertreiben etc. zu beachten haben. Grundlage sind die neue Eiwegkunststoffverbotsverordnung und die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung.

Verbote des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten ab 3. Juli 2021

Die neue Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) tritt am 3. Juli 2021 in Kraft. Damit ist das Inverkehrbringen von bestimmten Einwegkunststoffprodukten sowie Produkten aus oxo-abbaubaren Kunststoffen ab 3. Juli 2021 verboten. Betroffen sein können Unternehmen, die Einwegkunststoffprodukte z. B. herstellen, importieren, in den Verkehr bringen, für To-Go-Speisen und -Getränke bereitstellen.

Neues Verpackungsgesetz am 3. Juli 2021 in Kraft getreten

Die Novelle des Verpackungsgesetzes (Gesetzesentwurf zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen) wurde am 6. Mai 2021 vom Bundestag beschlossen und hat am 28. Mai 2021 den Bundesrat passiert.

EU-Kommission veröffentlicht Leitlinien zur EU-Einwegkunststoffrichtlinie

Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2021 die lange erwarteten Guidelines zur einheitlichen Anwendung der SUP-Richtlinie in der EU veröffentlicht. Deren Vorgaben gelten ab 03. Juli 2021.

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 zur Kennzeichnung bestimmter Einwegkunststoffprodukte

Am 5. Marz 2021 wurde im EU-Amtsblatt die „Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2020/2151 der Kommission vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung harmonisierter Kennzeichnungsvorschriften für in Teil D des Anhangs der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt aufgeführte Einwegkunststoffartikel (Amtsblatt der Europäischen Union L 428 vom 18. Dezember 2020)“ veröffentlicht.

Kennzeichnung für Einwegkunststoffprodukte: EU veröffentlicht Piktogramme

Ab dem 3. Juli 2021 sind bestimmte Einwegkunststoffprodukte (z. B. bestimmte Hygieneartikel, Tabakprodukte, Getränkebecher) zu kennzeichnen.

BMU: FAQs zur neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat auf seiner Homepage FAQs zu neuen Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung veröffentlicht. Die FAQs sind hier abrufbar.
Die neue Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

Übersicht über Verpackungsbestimmungen in Europa

Gemeinsam mit zahlreichen AHKs hat der DIHK eine Übersicht über die Umsetzung der EU- Verpackungsrichtlinie (EU/2019/904) in den jeweiligen Ländern erstellt.

Bundesrat stimmt für Einwegplastikverbotsverordnung

In der Sitzung am 6. November 2020 wurde der Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoffprodukten zugestimmt. Damit werden Vorgaben aus der EU-Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt.

Guidelines zur EU-Einwegplastikrichtlinie verspäten sich

Die EU hat vor zwei Jahren eine Richtlinie zur Beschränkung von Einwegkunststoffen veröffentlicht (sogenannte SUP-Richtlinie). Zu deren Konkretisierung und Implementierung sollten im Juli dieses Jahres Guidelines veröffentlicht werden. Deren Vorlage verzögert sich jedoch.

ZSVR: Neuer Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf ihrer Homepage den neuen Mindeststandard zur Bemessung der Recyclingfähigkeit von Verpackungen veröffentlicht. Dieser soll die Anwendung laut ZSVR deutlich verbessern.

ZSVR: Konsultation zum „Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen“

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ein Konsultationsverfahren zur neuen Ausgabe 2020 begonnen. Der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen gibt für zahlreiche Produkte vor, welche Verpackungen als Verkaufsverpackungen einzuordnen und damit zu registrieren und an einem dualen System zu beteiligen sind.

Rat beschließt EU-Plastikabgabe als Teil des neuen EU-Haushalts

Der Europäische Rat hat in der vergangenen Woche die Einführung einer Abgabe der Mitgliedstaaten gegenüber der EU in Höhe von 80 Cent pro Kilogramm nicht recycelter Kunststoffabfälle ab Januar 2021 vereinbart.

UBA-Studie: Mehr Verantwortung für Hersteller beim Thema Littering

In einer vom Umweltbundesamt beauftragten Studie aus dem Mai 2020 wurden aktuelle Daten und Handlungsansätze zur Verminderung des sogenannten „Litterings“ zusammengefasst.

BMU: FAQ zur neuen Einwegkunststoffverbotsverordnung

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat auf seiner Homepage FAQs zur neuen Einwegkunststoffverbotsverordnung veröffentlicht.

Bundesrat für Verringerung des Exports von Plastikmüll

Der Bundesrat fordert in seiner Entschließung vom 3. Juli 2020, mögliche weitere Exportverbote für gesundheits- oder umweltschädliche Kunststoffabfälle in Länder außerhalb der Europäischen Union zu prüfen. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung zugeleitet.

EU-Ratspräsident: Erneuter Vorschlag für eine EU-Plastiksteuer

Ratspräsident Michel hat seinen Vorschlag einer EU-Abgabe auf nicht recycelte Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff wiederholt.

Bundeskabinett beschließt neue Einwegkunststoffverbotsverordnung

Die Bundesregierung hat am 24.6.2020 eine Verordnung zum Verbot von Einwegkunststoff-Produkten auf den Weg gebracht. Künftig sollen bestimmte Plastikprodukte verboten sein, für die es bereits umweltfreundliche Alternativen gibt.

VerpackG: Systembeteiligungspflicht Verpackungen von Atemschutzmasken

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf Anfrage des DIHK Auskunft über die Systembeteiligungspflicht von Verpackungen von Atemschutzmasken gegeben:

BMU-Entwurf einer Einwegkunststoffverbotsverordnung

Das BMU hat den Referentenentwurf einer Verordnung über das Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffprodukten und von Produkten aus oxo-abbaubarem Kunststoff (Einwegkunststoffverbotsverordnung – EWKVerbotsV) zur Konsultation versandt.

VerpackG: Hinweis der ZSVR zur Abgabefrist der Vollständigkeitserklärung während Corona-Krise

Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) Hersteller, Sachverständige und Wirtschaftsprüfer auf die Einhaltung der Abgabefrist für die Hinterlegung einer Vollständigkeitserklärung bis zum 15. Mai 2020 hingewiesen.

EU Green Deal: EU-Kommission konkretisiert Pläne zum Umweltbereich

Am 11. Dezember 2019 hat die EU-Kommission per Mitteilung erste Details zum geplanten EU Green Deal veröffentlicht. Diese betreffen u. a. die Themenfelder Kreislaufwirtschaft, Luft und Wasser.

KrWG: Novellierung des deutschen Abfallrechts

Das Bundesumweltministerium hat einen Referentenentwurf veröffentlicht, mit dem insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) als Basis des deutschen Abfallrechts novelliert werden soll.

Umweltbundesamt: Kunststoffe in der Umwelt

Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juni 2019 ein UBA-Papier zum Thema „Kunststoffe in der Umwelt“ veröffentlicht.

ECHA veröffentlicht FAQ zu geplanter Mikroplastikbeschränkung

Derzeit führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Konsultation zum Beschränkungsvorschlag für Produkten absichtlich zugesetztes Mikroplastik durch. Die ECHA hat nun zur weiteren Erläuterung des Beschränkungsvorschlages ein FAQ auf ihrer Website veröffentlicht.

Neue Regeln für bestimmte (Einweg-)Kunststoffprodukte

Die neue „Richtlinie (EU) 219/904 vom 5.6.2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ sieht zahlreiche Neuerungen im Zusammenhang mit bestimmten (Einweg-)Kunststoffprodukten vor.

Europäische Umweltagentur: Bericht zur Vermeidung von Kunststoffabfällen

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Umweltbelastung durch Kunststoffeinträge hat die Europäische Umweltagentur (European Environment Agency, EEA) eine thematische Analyse veröffentlicht.

Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackung und Sonderfall der systembeteiligungspflichtigen Serviceverpackung

Systembeteiligungspflichtige Verpackungen nach § 3 Abs. 8 VerpackG sind mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher (oder einer vergleichbaren Anfallstelle im Sinne des § 3 Abs. 11 VerpackG wie z. B. Hotel, Gaststätte, Kantine, Verwaltung etc.) als Abfall anfallen.

Verpackungsvermeidung: Dialog im Bundesumweltministerium

Am 27. Februar 2019 fand im Bundesumweltministerium (BMU) ein Treffen von Unternehmensvertretern und Umwelt- und Verbraucherverbänden statt, um mögliche Schritte zur teilweisen Reduzierung von (Einweg-)Verpackungen zu erörtern.

Die neue EU-Verpackungsrichtlinie

Die neue EU-Verpackungsrichtlinie ist aufgrund der Novellierung durch die „Richtlinie (EU) 2018/852 vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ am 4. Juli 2018 im Rahmen des sog. EU-Abfallpakets in Kraft getreten.

Verpackungsgesetz: FAQs der ZSVR

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat einen FAQ-Katalog veröffentlicht. Dieser enthält Antworten auf vielfach gestellte Fragen zum Verpackungsgesetz (VerpackG) und zur Umsetzung durch die ZSVR. Der FAQ-Katalog wird von der ZSVR sukzessive auf Grundlage der Fragen erweitert, die der ZSVR übermittelt werden.

Unternehmensallianz gegen Plastikmüll in der Umwelt ins Leben gerufen

Am 16. Januar 2019 haben sich rund dreißig Großunternehmen der Kunststoff- und Konsumgüter-Wertschöpfungskette zu einer Allianz zusammengeschlossen, um Kunststoffabfälle in der Umwelt zu vermeiden und Recycling zu stärken („Alliance to end Plastic Waste“, AEPW). Dazu will das Bündnis in den kommenden fünf Jahren etwa 1,5 Milliarden US-Dollar investieren.

Seit 1.1.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und hat die Verpackungsverordnung (VerpackV) abgelöst. Die Verpackungsverordnung sah ebenfalls bereits Systembeteiligungspflichten in § 6 VerpackV vor.

Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat neue Fassung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht

Zum Jahresende 2018 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) auf ihrer Homepage www.verpackungsregister.org eine überarbeitete Fassung ihres Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen veröffentlicht.

Weitere Informationen der Zentralen Stelle Verpackungsregister

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat auf ihrer Homepage www.verpackungsregister.org zahlreiche Informationen zum neuen ab 1.1.2019 gültigen Verpackungsgesetz veröffentlicht.

Pflichten des systembeteiligungspflichtigen Erstinverkehrbringers, § 7 Abs. 1 VerpackG

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) gilt seit 1.1.2019 und regelt u. a. die Systembeteiligungspflichten des Erstinverkehrbringers von für den privaten Endverbraucher bestimmter verpackter Ware, § 7 Abs. 1 VerpackG.

BMU: 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat Ende November 2018 einen 5-Punkte-Plan mit Maßnahmen für weniger Plastik und mehr Recycling vorgelegt. Diese sehen unter anderem eine Mischung aus gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zur Vermeidung von Plastik vor.

BMU: FAQs zum neuen Verpackungsgesetz

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat FAQs zum Verpackungsgesetz veröffentlicht. Dabei werden z. B. folgende Fragen behandelt und beantwortet:

Bundesrats-Entschließung zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel

Auf Antrag der Länder Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg hat der Bundesrat am 21. September 2018 die „Entschließung des Bundesrates zur Vermeidung von Kunststoff-Verunreinigungen in der Umwelt bei der Entsorgung verpackter Lebensmittel“ gefasst mit nachfolgenden Kernzielen und -forderungen:

Ab 01.01.2019 gilt das neue Verpackungsgesetz

Das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen – VerpackG) wird am 1.1.2019 in Kraft treten und dann die derzeit gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen.

Die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie

Die neue EU-Abfallrahmenrichtlinie ist am 4. Juli 2018 in Kraft getreten. Mit ihr sind weitere novellierte europäische Abfall-Richtlinien am 4. Juli 2018 in Kraft getreten.

Neues EU-Abfallpaket ist am 4. Juli 2018 in Kraft getreten

Die insgesamt vier Änderungsrichtlinien des europäischen Abfallpakets sind im Amtsblatt der EU vom 14. Juni 2018 veröffentlicht worden. Damit sind sie am 4. Juli 2018 in Kraft getreten.

Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister veröffentlicht neue Informationen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Verpackungen und (Online)-Händler

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister hat auf ihrer Homepage www.verpackungsregister.org direkt auf der Startseite zum neuen Verpackungsgesetz folgende Informationen veröffentlicht:

Kreislaufwirtschaftspaket: EU-Parlament verabschiedet neue Regeln

Am 18. April 2018 hat das EU-Parlament den Richtlinienentwürfen des EU-Kreislaufwirtschaftspakets zugestimmt: Darunter die Abfallrahmenrichtlinie, die Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle sowie die Richtlinie über Abfalldeponien.

Neues Verpackungsgesetz ab 1.1.2019: Die neue Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR)

Am 1.1.2019 wird das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft treten und dann die derzeit gültige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen. Mit dem neuen VerpackG wird auch eine neue, u. a. gemäß § 26 Abs. 1 VerpackG mit der Wahrnehmung von bestimmten hoheitlichen Aufgaben beliehene Stelle tätig, die neue Zentrale Stelle.

Das neue Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019 – neue Pflichten für Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer, Vertreiber, Sachverständige etc.

Das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)) wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und dann die derzeit gültige Verpackungsverordnung ablösen, mit Ausnahme von § 24 VerpackG (Regelungen zur der Zentralen Stelle: Errichtung und Rechtsform; Stiftungssatzung) und § 35 VerpackG (Übergangsvorschriften), die bereits am 13. Juli 2017 in Kraft getreten sind und nun neben den Vorschiften der Verpackungsverordnung gelten.

Neues Verpackungsgesetz ab 1. Januar 2019

Das neue Verpackungsgesetz (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG)) wird am 1. Januar 2019 in Kraft treten und dann die derzeit gültige Verpackungsverordnung ablösen

"Endspurt" bei der Abfallgesetzgebung - zahlreiche neue Regelungen

Zum 01.06.2017 treten in Kraft die novellierte Abfallbeauftragtenverordnung, die neue Entsorgungsfachbetriebeverordnung und die Streichung der Heizwertklausel im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die novellierte Gewerbeabfallverordnung tritt am 01.08.2017 und das neue Verpackungsgesetz nach der Verkündung am 01.01.2019 in Kraft.

UBA: Umweltbezogene Bilanzierung von „intelligenten“ und „aktiven“ Verpackungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit

Das Umweltbundesamt hat eine Informationsschrift zum Thema „Umweltbezogene Bilanzierung von „intelligenten“ und „aktiven“ Verpackungen hinsichtlich der Recyclingfähigkeit und Durchführung eines Dialogs mit Akteuren der Entsorgungs- und Herstellungsbranchen“ veröffentlicht.

Neue Abfallbeauftragtenverordnung gilt ab 1. Juni 2017: Zahlreiche neue Bestellpflichten (z. B. für Hersteller, Vertreiber, Rücknahmesysteme im Zusammenhang mit VerpackV, ElektroG, BattG, freiwillige Rücknahme)

Mit der „Zweiten Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung“, die am 7.12.2016 veröffentlicht wurde, wurde unter anderem die Abfallbeauftragtenverordnung novelliert.

EU-Verpackungsrichtlinie zur Reduzierung von Kunststofftragetaschen am 26.05.15 in Kraft getreten

Die „Richtlinie (EU) 2015/720 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG betreffend die Verringerung des Verbrauchs von leichten Kunststofftragetaschen“ ist am 06.05.2015 veröffentlicht worden. Sie trat am 26.05.2015 in Kraft und muss spätestens zum 27.11.2016 in den Mitgliedstaaten umgesetzt sein.