Abfall: Update Grüner Punkt Frankreich

Änderung bei Gebührenaufschlag in Frankreich für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind.
PRO Europe sowie 5 französische Verbände hatten einen Antrag zur sofortigen Aussetzung der Kennzeichnungsverordnung gestellt, welchem jetzt im Hauptverfahren stattgegeben wurde.
Der ab dem 1. April 2021 vorgesehene Gebührenaufschlag für Verpackungen, die mit dem Grünen Punkt gekennzeichnet sind, ist somit nichtig und wird nicht eingeführt. Die Aufbringung des Grünen Punkts ist in Frankreich ohne Einschränkung möglich, ist jedoch keine Pflicht.
Wir möchten außerdem darauf hinweisen, dass Verpackungen in Frankreich mit dem Triman und einem Sortierhinweis gekennzeichnet werden müssen.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer, die über eine umfassende Expertise im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) verfügt, hat ein detailliertes Merkblatt zu den Triman-Kennzeichnungen der verschiedenen EPR-Bereiche herausgegeben, das über folgendem Link kostenlos angefragt werden kann: Merkblatt Triman-Kennzeichnung
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen die Abteilung Umwelt der AHK Frankreich gerne zur Verfügung: ecofrance@francoallemand.com, +33 (0)1 40 58 35 24.
Quelle: DIHK