Abfallrecht: Trilogeinigung zur EU-Verordnung über die Verbringung von Abfällen

Am 17. November 2023 wurde sich vorläufig politisch auf die Änderung der Verordnung über die Verbringung von Abfällen geeinigt.
Unter anderem wurde ein Ausfuhrverbot von ungefährlichen Kunststoffabfällen in Nicht-OECD-Länder beschlossen. Zudem sollen verbrachte Abfälle außerhalb der EU einer umweltverträglichen Verwertung zugeführt werden.
Die Änderungen müssen noch von Rat und Parlament final gebilligt werden.
 
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