Abfall: Öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten

Die Kommission veröffentlichte eine öffentliche Konsultation zur Harmonisierung der Einstufung bestimmter Abfallarten (sogenannte „grüne Liste“), um deren grenzüberschreitende Verbringung zu erleichtern.
Die Abfallverbringungsverordnung sieht die Möglichkeit vor, dass die Kommission mittels delegierter Rechtsakte bestimmte Abfallströme identifiziert, die für die Verbringung zur Verwertung zwischen Mitgliedstaaten dem Verfahren der „Grünen Liste“ unterliegen sollten.
Ziel der öffentlichen Konsultation ist es laut EU-Kommission, Informationen von Interessenträgern zu sammeln, um solche delegierten Rechtsakte vorzubereiten, mit denen bestimmte Abfälle auf eine „Grüne Liste“ gesetzt werden, um die Verbringung von Abfällen zur Verwertung innerhalb der EU zu erleichtern.
Die Konsultation ist bis zum 31. Oktober 2025 über das Portal „Have your say“ zugänglich. Leiten Sie die Konsultation gerne auch an Unternehmen weiter.
Die DIHK wird sich voraussichtlich nicht an der Konsultation beteiligen, es sei denn, uns erreichen genügend Rückmeldungen aus den IHKs zu dem Thema.
Quelle: DIHK (angepasst)
Hinweis:
Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige IHK: IHK-Finder - IHK_DE