Elektronische Signaturkarte für Sachverständige

Seit dem Januar 2018 können auch Sachverständige ihre Gutachten bei Gericht elektronisch übermitteln, müssen darauf aber ihre persönliche qualifizierte elektronische Signatur anbringen (§§ 130a ZPO, 55aVwGO, 65a SGG, 52aFGO i. V. m. § 13 Abs. 2 S. 2 SVO).
Gutachten für private Auftraggeber sollten ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen werden, wenn sie in elektronischer Form versandt werden, §§ 12 Abs. 1, 13 Abs. 2 SVO. Soweit Sie Ihre Gutachten elektronisch archivieren wollen, empfiehlt es sich die dazugehörigen Dateien mit einer elektronischen Signatur zu versehen, damit sie nachweisen können, dass diese nicht nachträglich geändert wurden, § 14 Abs. 3 SVO.

Das digitale Sachverständigenbüro

Die Signaturkarte für Sachverständige ersetzt die Unterschrift und den Sachverständigen-Rundstempel im elektronischen Rechtsverkehr.
Auch Privatgutachten werden zunehmend nur noch in Dateiform übermittelt und sind dann verpflichtend mit der qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen . Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, die eine Signaturkarte für Sachverständige beantragen wollen, müssen sich dafür persönlich identifizieren lassen.
Auf der Signaturkarte für Sachverständige sind folgende Daten hinterlegt:
  • Name und Vorname des Sachverständigen
  • Bestellungstenor (Sachgebiet) und die zuständige Bestellungskörperschaft
  • Die Information, dass die Signaturkarte nur im Rahmen der Sachverständigentätigkeit eingesetzt werden darf
Neben der persönlichen Signaturkarte für Sachverständige benötigen Sie ein Kartenlesegerät mit eigener Tastatur sowie eine Signatursoftware.
  • Speichern Sie Ihr Gutachten als pdf-Datei ab.
  • Rufen Sie die Gutachten-Datei in der Signatursoftware auf und klicken Sie auf “Signieren”.
  • Stecken Sie die Karte ins Lesegerät, geben Sie auf dem Kartenlesegerät den PIN-Code ein und bestätigen Sie diesen.
  • Jetzt ist die elektronische Signatur dauerhaft mit der elektronischen Gutachtendatei verbunden.
  • Der Empfänger kann sich auch die Echtheit des Absenders und des unverfälschten Gutachteninhalts verlassen.

Wie kann ich die elektronische Signatur beantragen?

Die von der IHK Karlsruhe öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen können die Signaturkarte für Sachverständige per PostIdent-Verfahren beantragen. Weitere Informationen zur Signaturkarte für Sachverständige sowie zur der Beantragung erhalten Sie bei der De-Coda GmbH
Die qualifizierte elektronische Signatur (IHK ChamberCard und Signaturkarte für IHK-Sachverständige) kann über nachfolgenden Link beantragt werden: https://portal.d-trust.net/shop/KUqcIhtVPd/group/UIbHBBY4li
Als zuständige Bestellungskörperschaft bestätigt die IHK Karlsruhe auf dem entsprechenden Vordruck die öffentliche Bestellung mit Ihrem Bestellungstenor. Den Vordruck finden Sie als Download auf dieser Seite.

Was kostet die Signatur?

Kosten für die Signaturkarte mit zweijähriger Gültigkeit
  • Erstkarte mit PostIdent-Beantragung: 169,00 Euro zzgl. MwSt.
  • Stapelsignaturkarte: 249,00 € zzgl. MwSt.

Kartenlesegerät

Für die Nutzung der IHK-Signaturkarte benötigen Sie ein Kartenlesegerät, das folgenden Anforderungen entsprechen muss:
  • Kartenleser der Klasser 3 
  • USB-Anschluss
  • Geeignet für kontaktbehaftete Signaturchipkarten
Nachfolgende Lesegeräte werden von D-Trust empfohlen: Zubehör D-Trust Card 4.x - Chipkartenleser-Shop Shop BDR Handelswaren
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, andere geeignete Kartenlesegeräte über alternative Vertriebswege zu beziehen.

Anwendungssoftware

Wenn Sie Dateien signieren wollen, stehen Ihnen unterschiedliche Produkte zur Auswahl – bitte informieren Sie sich bei den entsprechenden Anbietern. D-Trust arbeitet eng zusammen mit der Firma Secrypt, die die Produkte digiSeal office (geeignet für die Einzelsignaturkarte) und für Power-Signierer digitalSeal office pro 100 (geeignet für Stapel-Signaturkarte) anbietet. 
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Punkt 3. des angehängten Informationsblattes.

Zugang zum Elektronischen Rechtsverkehr


Sachverständige sind gehalten, die digitale Kommunikation mit Gerichten über das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) zu führen. 
Informationen über das eBO und momen-tan zur Verfügung stehende Software finden Sie unterh https://egvp.justiz.de/buerger_organisati-onen/index.phph

Ihr Gutachten versenden Sie hierbei als pdf-Anhang, den Sie zuvor mit einer der unter der 3. genannten Anwendungssoftware-Produkte signiert haben.

Technische Voraussetzungen


Internetzugang, Microsoft-Betriebssystemumgebung ab Windows 7, Arbeitsspeicher: 2 GB (empfohlen 4 GB), USB-Port für den Anschluss des Kartenlesers.

Video Tutorials

Die DE-CODA GmbH hat zwei Videos erstellt, die die Nutzung der IHK-Signaturkarte für Sachverständige veranschaulichen. Das erste Video zeigt die Signierung und den Versand elektronischer Gutachten, das zweite Video erklärt die Anzeige und Überprüfung der Signatur auf der Gutachten-Datei. 
Gutachten elektronisch signieren und versenden: Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige
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Signierte Gutachten überprüfen: Die IHK-Signaturkarte für Sachverständige
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Stand: Juli 2023