Aktuelle Informationen

Spielzeugfiguren schauen auf einem Bildschirm eine Fussballübertragung © pixabay/wir_sind_klein

Was müssen Unternehmen beachten, die WM-Spiele öffentlich übertragen möchten? Wir informieren über die Regularien der FIFA.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die zentrale Anlaufstelle für gewerblichen Rechtsschutz in Deutschland. Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs können bei dem DPMA angemeldet und geschützt werden.

Die umfassende EU-Design-Reform tritt schrittweise ab dem 1.5.2025 in Kraft. Sie soll den Schutz von Mustern und Modellen modernisieren und an die aktuellen technischen Entwicklungen anpassen.

Aktuell sind gefälschte Schreiben an Inhaberinnen und Inhaber eingetragener Marken im Umlauf.

Das EUIPO bietet auf seiner Webseite einen Pro-bono-Rechtsberatungsservice und einen Dienst für wirksame Streitbeilegung (ADR) speziell für kleine und mittlere Unternehmen (SME) an.

Der Inhaber der Wortmarke „Webinar“ hat sich zu Wort gemeldet. Es gibt keine Abmahnungen seinerseits.

Apps für mobile Endgeräte wie Smartphones können grundsätzlich Werktitelschutz genießen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Bezeichnung "wetter.de" aber mangels hinreichender originärer Unterscheidungskraft den Werktitelschutz versagt.

Aufgrund der großen Probleme mit Produkt- und Markenpiraterie in China hat die DIHK beim Aktionskreis Deutsche Wirtschaft gegen Produkt- und Markenpiraterie eine Kontaktstelle für Unternehmen eingerichtet.