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Markenschutz | Urheberrecht

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Als Marke kann geschützt werden, was eindeutig und klar bestimmbar ist. Der Hauptanwendungsbereich der Marke ist der Schutz von Wortzeichen, z. B. Firmennamen, Geschäftsbezeichnungen, Produktnamen sowie von Bildzeichen, z. B. Logos. Wir helfen Ihnen und beraten Sie was schutzfähig ist!

Das Urheberrecht ist zwar kein echtes gewerbliches Schutzrecht, jedoch mit diesen eng verwandt. Es stellt die älteste Rechtsgrundlage zum Schutz geistigen Eigentums dar. Geregelt ist es im Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Kyu-Won Kang
IHK Karlsruhe
Bereich Recht