Neues aus dem Bereich Geldwäsche

Neue Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz sowie einheitliche Merkblätter und Dokumentationsbögen
Die gemeinsamen Auslegungs- und Anwendungshinweise der Länder (AuA) wurden überarbeitet und nach intensiver Abstimmung von allen Bundesländern freigegeben.
Weiterhin wurden auch weitere bundeseinheitliche Merkblätter wie z. B. das Merkblatt zur Basisinformation, zu den wirtschaftlich Berechtigten sowie zum Risikomanagement aktualisiert.
Auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt stehen Ihnen die neuen Dokumente bereits jetzt zum Download bereit.
Informationen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
▪ Neues Rückmelde-System der FIU ab 1. Januar 2025
Wenn Sie der FIU eine Verdachtsmeldung nach § 43 Absatz 1 GwG schicken, bekommen Sie ab dem 1. Januar 2025 eine Rückmeldung nach einem neuen System.
Dieses Rückmelde-System finden Sie im internen Bereich für Verpflichtete auf der Internetseite der FIU.
Wichtiger Hinweis:
Auch wenn die FIU keine weitere Analyse macht, heißt das nicht, dass Ihr Verdacht falsch war.
Sie selbst müssen – je nach Risiko – entscheiden, wie Sie mit dem Verdacht umgehen.
Vielleicht müssen Sie besondere Maßnahmen ergreifen. Das kann auch bedeuten, dass Sie eine Transaktion oder Geschäftsbeziehung nicht durchführen oder beenden.
Wichtig: Notieren Sie genau, warum Sie so entschieden haben!
  • 2-Faktor-Authentisierung ab 1. September 2025
    Ab dem 1. September 2025 müssen sich alle Nutzerinnen und Nutzer mit 2-Faktor-Authentisierung bei „goAML Web“ anmelden.
    Mehr Infos dazu finden Sie auf der Website der FIU.
  • Gemeinsame Orientierungshilfe von FIU und BaFin
    Die FIU und die Finanzaufsicht BaFin haben gemeinsam eine Orientierungshilfe erstellt, welche die Begriffe „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ bei Verdachtsmeldungen näher erläutert.
    Es ist im geschützten Bereich der FIU-Website zu finden.
  • Infos zu Sanktionen
    Die FIU hat wieder Informationen zu Sanktionen veröffentlicht.
    Sie finden diese hier.
  • Überarbeitung der Typologiepapiere
    Aktuell überarbeitet die FIU ihre Typologiepapiere. Wenn Sie Fragen zu den alten Papieren haben, können Sie sich unter der folgenden E-Mail-Adresse an die FIU wenden:
    DXA322.gzd@fiu.bund.de
  • Neues Papier zur „handelsbasierten Geldwäsche“ (Stand Juni 2025)
    Die FIU hat im Juni 2025 ein neues Papier veröffentlicht.
    Es beschreibt, wie Geldwäsche über Handelsgeschäfte funktioniert – auch ohne Bargeld.
    Wenn Sie einen Verdacht melden, sollen neben der Beschreibung auch bestimmte kurze Hinweise gegeben werden.
    Das Papier finden Sie im passwortgeschützten Bereich für Verpflichtete der FIU.
  • FIU-Jahresbericht 2024
    Der Jahresbericht 2024 ist jetzt veröffentlicht. Sie finden ihn auf der Website der FIU.
Finanzkriminalisierungsbekämpfungsgesetz (FKBG) nicht in Kraft getreten
Mit dem FKBG sollte die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität reformiert werden. Geplant war u.a. die Einrichtung einer neuen, zentralisierten Bundesbehörde. Das Gesetz wurde jedoch gestoppt. Ob und wann der Prozess fortgeführt wird, ist aktuell nicht bekannt.
Arbeitspapier „Grenzüberschreitende Geldwäsche im Immobiliensektor“
In ihrem Arbeitspapier hat die Anti-Financial-Crime-Alliance (AFCA) für den Immobiliensektor eine Sammlung von Auffälligkeiten zusammengestellt, die dabei helfen soll, Verdachtsfälle leichter zu erkennen. Das Dokument ist im internen Bereich für Verpflichtete auf der Homepage der FIU abrufbar.
Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Es kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.