Neue Liste Hochrisikostaaten
Änderung der EU-Liste hochriskanter Drittstaaten veröffentlicht
Am 16. Juli 2025 wurde im Amtsblatt der EU die neue Delegierte Verordnung (EU) 2025/1184 vom 10. Juni 2025 veröffentlicht. Mit dieser Verordnung wird die bestehende Delegierte Verordnung (EU) 2016/1675 geändert. Die neue Fassung tritt am 5. August 2025, also 20 Tage nach ihrer Verkündung, in Kraft.
Im Rahmen der Aktualisierung der Liste hochriskanter Drittstaaten gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 GwG ergeben sich folgende Änderungen:
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Acht Länder wurden gestrichen
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Zehn neue Länder wurden aufgenommen
Neu aufgenommen:
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Algerien
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Angola
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Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste)
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Jamaika
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Kenia
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Laos
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Libanon
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Monaco
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Namibia
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Nepal
Nicht mehr gelistet:
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Barbados
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Gibraltar
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Panama
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Philippinen
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Senegal
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Uganda
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Vereinigte Arabische Emirate (VAE)
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Venezuela
Die aktualisierte EU-Liste umfasst somit 27 Länder, zusätzlich zu den bereits bestehenden Hochrisikoländern Nordkorea und Iran.
Was bedeutet das für Verpflichtete nach dem GwG?
Alle auf der EU-Liste geführten Länder gelten als Drittstaaten mit hohem Risiko. Bei Geschäftsbeziehungen mit diesen Ländern oder mit dort ansässigen natürlichen oder juristischen Personen sind gemäß § 15 Abs. 5 GwG verstärkte Sorgfaltspflichten zwingend anzuwenden. Dazu zählen insbesondere eine verstärkte Risikoanalyse sowie zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der „Know Your Customer“-Prüfungen (KYC).
Länder, die von der Liste gestrichen wurden, unterliegen diesen Pflichten nicht mehr zwingend. Eine individuelle Risikobewertung kann jedoch dazu führen, dass weiterhin erhöhte Sorgfalt angewendet wird.
Ergänzende Änderungen bei der FATF-Liste
Auch die FATF (Financial Action Task Force) hat ihre „graue Liste“ aktualisiert. Bereits am 13. Juni 2025 wurden folgende Änderungen bekanntgegeben:
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Von der Liste gestrichen: Kroatien, Mali, Tansania
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Neu aufgenommen: Bolivien, Britische Jungferninseln
Wichtig: Die von der FATF gelisteten Länder unterliegen nicht automatisch den verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GwG. Allerdings sollten auch diese im Rahmen der individuellen Risikobewertung beachtet werden – insbesondere Länder wie Bolivien, Bulgarien, Jamaika und die Britischen Jungferninseln, die zwar von der FATF gelistet, aber nicht Teil der EU-Liste sind.