Geldwäschegesetz: Aktualisierung der Auslegungs- und Anwendungshinweise
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat zum 29.11.2024 ihre Auslegungs- und Anwendungshinweise aktualisiert.
Die Auslegungs- und Anwendungshinweise gelten für alle geldwäscherechtlich Verpflichteten, die nach Paragraf 50 Nr. 1 und Nr. 2 Geldwäschegesetz (GwG) der Aufsicht der BaFin unterstehen. Dabei wurden u. a. die Fristen zur Aktualisierung gemäß Paragraf 10 Abs. 1 Nr. 5 GwG konkretisiert und angepasst. Die aktualisierte Fassung mit Hervorhebung der Neuerungen ist auf der BaFin-Website abrufbar: