Geldwäsche: Neues Schreiben der BaFin zur Verhinderung von Missbrauch durch Umgehungsgeschäfte

Die BaFin hat ein Rundschreiben zu Umgehungsgeschäften in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung veröffentlicht. Der besondere Fokus liegt dabei auf Geschäften und Transaktionen mit dem Iran.
Dieses Rundschreiben soll die Verpflichteten sensibilisieren, damit Sie trotz Verschleierungsversuchen ihre Pflichten aus dem Geldwäschegesetz erkennen und ordnungsgemäß erfüllen können.
Das Schreiben finden Sie unter dem folgenden Link
Diese Ausführungen können nur erste Hinweise geben und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und erstellt wurden, geben sie die Rechtsprechung und Rechtsentwicklung nur auszugsweise wieder und können eine individuelle Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht ersetzen. Es kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.