BEHG: Anwendungsbereich und Emissionsermittlung 2023 bis 2030

Mit dem 2. Gesetz zur Änderung des BEHG, das am 16.11.2022 in Kraft getreten ist, wurden wesentliche Konkretisierungen und Ergänzungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs des nationalen Emissionshandelssystems für den Zeitraum ab 2023 vorgenommen.
Die Anforderungen an die Ermittlung der Brennstoffemissionen und die Berichterstattung sind in der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023-2030 (EBeV 2030) geregelt.