Nr. 18549

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – was müssen Immobilienverwalter beachten?

Aktuelles Wissen für Immobilienmakler

Veranstaltungsdetails

Das novellierte Gebäudeenergiegesetz ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat das Ziel gesetzt, dass neue Heizungen mit mindestens 65% EE (Erneuerbare Energien) eingebaut werden. Für die Praxis gibt es eine Vielzahl von Vorschriften zu beachten, die leider auch zu neuen Handlungspflichten bei den Verwaltern, aber auch Wohnungseigentümern, führen.

 

Inhalte

  • Welche konkreten Vorschriften des GEG sind relevant?
  • Was muss bei einem Heizungsaustausch beachtet werden?
  • Was ist der Unterschied zwischen „neuen Heizungen“ und Bestandsheizungen und welche Rolle spielt die Wärmeplanung der Kommune?
  • Welche Handlungspflichten treffen die WEG (bei Gasetagenheizungen) und welche Aufgaben kommen speziell auf die WEG-Verwalter zu?
  • Welche mietrechtlichen Vorschriften (BGB) haben sich geändert?

 

 

Zeitumfang: 4 Zeitstunden


Termine, Veranstaltungsorte und Referenten

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Zielgruppe

Immobilienmakler, Architekten und alle am Immobilienmarkt Interessierten

IHK Lüneburg Wolfsburg
Volgershall 1
21339 Lüneburg
04131 7420
04131 742180 (Fax)