Wahlgruppen und Sitzverteilung

Die Vollversammlung ist ein Spiegelbild der Struktur unserer regionalen Wirtschaft. In sechs Wahlgruppen werden die verschiedenen Wirtschaftszweige zusammengefasst und in sieben Wahlbezirken die unterschiedlichen Regionen unseres Wirtschaftsraums.
Es gilt: Ein Unternehmen hat bei der Wahl eine Stimme, unabhängig davon, ob es sich um einen Ein-Mann-Betrieb oder einen international tätigen Konzern handelt.
Als erste IHK Deutschlands verfolgt unsere IHK für die bevorstehende Wahl auch das Ziel, dass der Anteil der in der Vollversammlung vertretenen Frauen steigt. Schließlich sind fast 30 Prozent unserer IHK-Mitglieder Frauen. In der aktuellen Vollversammlung sind sie jedoch mit lediglich sieben Prozent vertreten. Als Inhaberinnen oder Geschäftsführerinnen tragen Frauen unternehmerische Verantwortung. In Zukunft sollten sie dies stärker als bisher auch als Vertreterinnen der regionalen Wirtschaft tun.
Die 100 Sitze der Vollversammlung verteilen sich unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks sowie der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Gewerbegruppen.

Die Aufteilung der IHK-Zugehörigen in Wahlgruppen und Wahlbezirke berücksichtigt die wirtschaftlichen Besonderheiten des IHK-Bezirks sowie die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Gewerbegruppen.
Es gibt sechs Wahlgruppen:
  1. Produzierendes Gewerbe
    Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Gewinnung von Erdöl und Erdgas, verarbeitendes Gewerbe, sofern der Betrieb über den Umfang des Handwerks hinausgeht, Energie- und Wasserversorgung, industrielles Baugewerbe
  2. Absatzwirtschaft
    Gewerbetreibende, die überwiegend nicht selbst hergestellte Waren in größerem Umfang vertreiben und in der Regel nicht an den letzten Verbraucher absetzen; Handelsvermittler (Handelsvertreter, Handelsmakler);Gewerbetreibende, die Konsumgüter auf eigene Rechnung an den Endverbraucher verkaufen und ihre Waren in der Regel über Großhändler, Handelsverbände oder Hersteller beziehen. Zur Gruppe 2) gehören auch: Apotheken, Tankstellen, Vervielfältigungsbüros
  3. Kredit- und Versicherungswirtschaft
    Unternehmen, die insbesondere das Kredit-, Einlagen-, Effekten-, Depot- und Investmentgeschäft betreiben, Beteiligungsgesellschaften u. Ä., Pfandleiher, Versicherungsunternehmen; Gewerbetreibende, die sich mit der Vertretung fremder Firmen oder mit der Vermittlung von Geschäften u. Ä. befassen, mit Ausnahme der Handelsvermittlung. Zur Gruppe 3) gehören auch: Grundstücks- und Hypothekenmakler.
  4. Verkehrswirtschaft
    Gewerbetreibende, die Personen oder Güter auf der Schiene, der Straße, zu Wasser oder in der Luft befördern oder deren Beförderung besorgen sowie im Lagereiwesen tätig sind oder logistische Dienstleistungen anbieten. Zur Gruppe 4) gehören auch: Garagenunternehmen, Eilboteninstitute, Telefongesellschaften.
  5. Tourismuswirtschaft
    Gewerbetreibende, die sich mit der Beherbergung und Bewirtung von Gästen sowie der Erbringung, Veranstaltung oder Vermittlung von Reisedienstleistungen befassen. Zur Gruppe 5) gehören auch: Freizeitparks, Ferienzentren, gewerbliche Tourist-Informationen und Kurbetriebsgesellschaften, touristische Informations- und Reservierungsgesellschaften sowie Messe- und Kongressveranstalter, Dienstleistungen im Bereich Kultur, Sport, Unterhaltung, touristische Dienstleistungen (z. B. Vermietung von Ferienhäusern und -wohnungen, Reiseveranstalter, Verleih/Vermietung von Freizeitgeräten, Fahrrädern, Wasserfahrzeugen).
  6. Dienstleistungswirtschaft
    Gewerbetreibende, die sich mit beratenden Dienstleistungen, EDV-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Vermietung und Verpachtung von beweglichen oder unbeweglichen Gütern, Werbung, besonderen Dienstleistungen für Unternehmen (z. B. Inkasso, Auskunfteien), Dienstleistungen im Gesundheitswesen oder im Bereich der Altenpflege (z. B. Pflegedienste, Altenheime), persönlichen Dienstleistungen (z. B. Kosmetiksalons, Ehevermittlungsinstitute) oder sonstigen Dienstleistungen befassen, soweit sie nicht anderen Wahlgruppen zugeordnet sind.
Unterschieden werden sieben Wahlbezirke:
1) Für die Wahlgruppen Produzierendes Gewerbe, Absatzwirtschaft, Kredit- und Versicherungswirtschaft und Dienstleistungswirtschaft erfolgt die Wahl in folgenden Wahlbezirken auf Basis der politischen Landkreise bzw. kreisfreien Städte:
I Lüneburg
II Celle
III kreisfreie Stadt Wolfsburg
IV Gifhorn
V Heidekreis
VI Harburg
VII Uelzen/Lüchow-Dannenberg
2) Für die Wahl in den Wahlgruppen Verkehrswirtschaft und Tourismuswirtschaft bildet der gesamte IHK-Bezirk den Wahlkreis.