Datenverarbeitung: Videoüberwachung
3.1 Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die IHK Lüneburg-Wolfsburg betreibt an einigen Standorten Videoüberwachungsanlagen. Mit den nachfolgenden Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. Die überwachten Bereiche sind durch eine entsprechende Hinweisbeschilderung gekennzeichnet.
Überwacht wird der IHK-Parkplatz zwischen der Heiligengeist- und Ritterstraße, 21355 Lüneburg, der Schrankenbereich am IHK-Parkplatz Volgershall 1 und der Eingangsbereich der IHK-Geschäftsstelle, Porschestraße 22, 38440 Wolfsburg.
Die Videoüberwachungsanlagen erfassen solche Merkmale, die Ihre physische bzw. physiologische Identifizierung als natürliche Person ermöglichen. Sofern Sie mit Ihrem PKW in einem überwachten Bereich (z.B. Einfahrt Parkplatz) entlangfahren bzw. das Fahrzeug dort abstellen, kann es außerdem unter Umständen zu einer Erfassung Ihres Kennzeichens kommen. Auch Kfz-Kennzeichen weisen einen Personenbezug auf, weil das Kennzeichen in Kombination mit einer Halter-Auskunft bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle einen Rückschluss auf die natürliche Person ermöglicht, die der Halter des betroffenen Fahrzeugs ist.
3.2 Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung:
Die Überwachung findet zur Prävention sowie zur Beweissicherung bei berechtigten Verdachtsmomenten bei Einbrüchen, Diebstählen, Vandalismus, Belästigungen und Drogendelikten statt. Ferner findet eine Zutrittsprüfung mit einer Klingelkamera von Personen statt, die den Parkplatz der IHK Lüneburg-Wolfsburg nutzen bzw. das Gebäude in Wolfsburg betreten möchten.
Die Datenverarbeitung erfolgt im Rahmen einer Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. e) DSGVO i.V.m. §14 NDSG des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG). Danach ist die Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mithilfe von optisch-elektronischen Einrichtungen und die weitere Verarbeitung der dadurch erhobenen Daten zulässig, soweit sie zur Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der von der Videoüberwachung betroffenen Personen überwiegen. Zu Wahrnehmung der öffentlichen Aufgabe gehört auch
- der Schutz der Personen, die der IHK Lüneburg-Wolfsburg angehören oder diese aufsuchen,
- der Schutz der Sachen, die der IHK Lüneburg-Wolfsburg gehören und
- die Wahrnehmung des Hausrechts der IHK Lüneburg-Wolfsburg.
3.3 Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Grundsätzlich werden die von den Videoüberwachungsanlage gespeicherten Daten bei uns durch interne und externe befugte Beschäftigte zu den o.g. Zwecken anlassbezogen verarbeitet. Insbesondere verfolgen wir mit der Speicherung nicht die Absicht Verhaltensanalysen durchzuführen.
Eine Übermittlung an Dritte findet nur dann statt, sich aus einer Videoaufzeichnung der ernsthafte Verdacht ergibt, dass die gespeicherten Daten Aufschluss darüber geben, dass eine oder mehrere Personen zu unseren Lasten eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen haben bzw. versucht haben, eine solche Tat zu begehen. In diesem Fall leiten wir die gespeicherten Daten an die hierfür jeweils zuständigen öffentlichen Stellen (Polizei, Staatsanwaltschaft) weiter.
3.4 Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Automatische Löschung der Daten erfolgt nach fünf Tagen. Eine weitere Verarbeitung findet nur statt, wenn dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Abwehr von Rechtsansprüchen von uns oder Dritten erforderlich ist.