Dienstleister für Politik und Verwaltung

Unsere IHK erfüllt Service- und Dienstleistungen für Politik, Verwaltung und Unternehmen - seit mittlerweile mehr als 150 Jahren. Damit erfüllt sie auch die ihr nach §1 Abs. 1 IHK-Gesetz zugewiesene Aufgabe, insbesondere durch Vorschläge, Gutachten und Berichte die Behörden zu unterstützen und zu beraten. 
Bundesweit sind 79 IHKs als Körperschaften des öffentlichen Rechts für unterschiedlich große Regionen zuständig. Ihnen gehören alle Gewerbetreibenden an: vom Taxi-Unternehmer über den Fahrzeughändler bis zum Automobilkonzern. Ausgenommen sind reine Handwerksbetriebe, Landwirtschaftsbetriebe und Freiberufler, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind. Die IHKs werden zu allen die Wirtschaft betreffenden Gesetzes- und Verordnungsentwürfen gehört. Für Gerichte und Behörden sind sie als Gutachter tätig. Regelmäßige Unternehmer-Umfragen und Beratungen in Fachausschüssen machen die IHKs zum Sprachrohr der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung. Zahlreiche öffentliche Aufgaben erbringen die IHKs mit ehrenamtlicher Unterstützung ihrer Mitgliedsunternehmen kostengünstig und betriebsnah.