Berufshaftpflichtversicherung

Voraussetzungen

Die Berufshaftpflichtversicherung muss nach § 12 der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) die folgenden Anforderungen erfüllen:
  • gültig für das gesamte Gebiet der Mitgliedstaaten der EU und der anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Versicherer im Inland zum Geschäftsbetrieb befugt
  • Mindestversicherungssumme 1.300.380 Euro pro Schadensfall, 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle im Jahr (Anpassung der Summen alle 5 Jahre an den Verbraucherpreisindex).
  • Deckung für die sich aus der gewerblichen Vermittlertätigkeit Haftpflicht für Vermögensschäden, auch solche, für die der Versicherungspflichtige nach § 278 oder § 831 BGB einzustehen hat.
  • Versicherungsvertrag muss Versicherungsschutz für jede einzelne Pflichtverletzung gewähren, die gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts gegen den Versicherungspflichtigen zur Folge haben könnte.
  • Marktübliche Ausschlüsse wie z. B. bei der Haftung für wissentliche Pflichtverletzungen sind möglich.

Versicherungsnachweis

Der Versicherungsnachweis für die Erlaubnisbeantragung bei der IHK erfolgt in der Regel nach dem aus der Kfz-Versicherung bekannten Doppelkartenprinzip. Der/Die Vermittler*in erhält eine Bestätigung des Versicherers, deren Wortlaut vorgegeben und den Versicherern bekannt ist. Diese Bestätigung dient zur Vorlage bei der IHK. Bei Gründern wird der Versicherungsschutz mit der Registrierungsbestätigung wirksam. 
Für Personenhandelsgesellschaften mit Tätigkeitszweck Versicherungsvermittlung müssen die geschäftsführenden Gesellschafter, die Träger der Erlaubnis und der Registrierung sind, eine eigene Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen, die den oben genannten Rahmenbedingungen genügt. Die zusätzliche Absicherung kann in Form einer eigenen Police für die Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG, GmbH & Co. KG) erfolgen oder aber durch Einbeziehung in die Police des (oder eines der) geschäftsführenden Gesellschafters. (Bei mehreren geschäftsführenden Gesellschaftern reicht es, wenn nur einer die Personenhandelsgesellschaft in seinem Vertrag mit abgesichert hat.) Die IHK empfiehlt auch mit Blick auf denkbare Gesellschafterveränderungen in der Zukunft die eigene Police für die Personenhandelsgesellschaft. Diese Vorgabe für Personenhandelsgesellschaften wurde in der Novelle der Versicherungsvermittlerverordnung, die seit dem 1. Januar 2009 gilt, eingeführt.

Kündigung des Versicherungsvertrags

Der Berufshaftpflichtversicherer ist nach § 10 VersVermV verpflichtet, den IHKs die Beendigung oder die Kündigung des Versicherungsvertrags mitzuteilen. Dies wird in der Regel nach dem Ende der vierwöchigen Wiederherstellfrist für den Vertrag geschehen. Die Folge ist dann unmittelbar der Widerruf der Erlaubnis und die Löschung des Versicherungsvermittlers aus dem Register. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt folglich nicht nur den Gewerbetreibenden sondern ist im Bereich der Versicherungsvermittlung künftig auch Grundlage für die befugte selbstständige Tätigkeit. Da ein Widerrufsverfahren für die IHK aufwändig ist, entstehen Gebühren zwischen 100 und 400 Euro. Sie sollten die Beendigung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung insofern umgehend und direkt der IHK melden, um den Widerruf Ihrer Erlaubnis zu vermeiden.

Kosten der Berufshaftpflichtversicherung

Die Kosten der Berufshaftpflichtversicherung hängen von der Art der Tätigkeit, den besonderen vertraglichen Bestimmungen, dem Vorliegen anderweitiger Haftungsübernahmen (z. B. durch das Versicherungsunternehmen), häufig aber auch vom jährlichen Provisionsumsatz ab. Bei einem echten Mehrfachagenten rangieren die Prämien in der Regel zwischen 500 und 1.200 Euro (zzgl. Versicherungssteuer) pro Jahr. Bei einem Ausschließlichkeitsvermittler liegen die Jahresprämien zwischen 250 und 600 Euro (+ Versicherungssteuer) - im unteren Bereich zum Beispiel dann, wenn eine Haftungsübernahmeerklärung des Versicherungsunternehmens gegenüber dem Verbraucher vorliegt. Ein Versicherungsmakler zahlt für seine Berufshaftpflichtversicherung je nach Ausgestaltung jährlich zwischen 800 und 1.200 Euro (+ Versicherungssteuer). Durch 'Bündelungsvorteile' - zum Beispiel in einem Verband oder einer freiwilligen 'Einkaufsgemeinschaft' - lassen sich die Preise merklich drücken.