Unterrichtung Bewachungsgewerbe

Was ist der § 34a?

Dabei handelt es sich um ein Gesetz aus der Gewerbeordnung. Je nach Tätigkeit wird dort entweder die Unterrichtung oder die Sachkundeprüfung gefordert.

Wer muss an der Unterrichtung teilnehmen?

Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung für Personen, die im Bewachungsgewerbe tätig werden möchten, jedoch keine Sachkundeprüfung ablegen müssen. Sie vermittelt die grundlegenden Kenntnisse und rechtlichen Vorschriften, die für bestimmte Tätigkeiten im Sicherheitsbereich notwendig sind.

Für welche Tätigkeiten reicht die Unterrichtung aus?

An der Unterrichtung nach § 34a GewO müssen alle Personen teilnehmen, die bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ausüben möchten, ohne zuvor die vollständige Sachkundeprüfung abzulegen. Dazu zählen zum Beispiel:
  • Empfangs- und Pförtnerdienste
  • Einfache Kontrollgänge in Firmen, öffentlichen Einrichtungen oder bei Veranstaltungen
  • Tätigkeiten, bei denen keine hoheitlichen Aufgaben oder besondere Gefahren bestehen
Die Teilnahme ist verpflichtend, bevor man diese Tätigkeiten rechtlich zulässig ausüben darf. Arbeitgeber sind dafür verantwortlich, dass ihre Beschäftigten die Unterrichtung absolvieren, bevor sie mit der Arbeit beginnen.
Eine Übersicht aller Tätigkeiten finden Sie hier: Unterrichtung oder Sachkundeprüfung?

Welche Tätigkeiten darf ich mit einer Unterrichtung nicht ausüben?

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (sogenannte Citystreifen etc.)
  • Schutz vor Ladendieben (sogenannte Kaufhausdetektive)
  • Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (sogenannte Türsteher)
  • Bewachungen in leitender Funktion von Aufnahmeeinrichtungen nach § 44 des Asylgesetzes und von Gemeinschaftsunterkünften nach § 53 des Asylgesetzes oder anderen Immobilien und Einrichtungen, die der auch vorübergehenden amtlichen Unterbringung von Asylsuchenden oder Flüchtlingen dienen
  • Bewachungen in leitender Funktion von zugangsgeschützten Großveranstaltungen

Wer ist von der Unterrichtung befreit?

An der Unterrichtung muss nicht teilnehmen, wer
  • am 31. März 1996 bei einem Bewachungsunternehmen mit Bewachungsaufgaben betraut war und darüber eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorlegen kann
oder folgende Prüfung bei einer IHK erfolgreich abgelegt hat:
  • Geprüfte Werkschutzfachkraft
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
  • Geprüfter Werkschutzmeister
  • Meister für Schutz und Sicherheit
  • Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Sachkundeprüfung gem. § 34a der Gewerbeordnung
oder folgende Abschlüsse nachweisen kann:
  • einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung zumindest für den mittleren Polizeidienst, Bundesgrenzschutz oder Bundespolizei, mittleren Justizvollzugsdienst oder für den mittleren Zolldienst (mit Berechtigung zum Führen einer Waffe)
  • eine abgeschlossene Laufbahnprüfung als Feldjäger (Bundeswehr)

Wer ist zuständig und wo findet die Unterrichtung statt?

Zuständige Stelle zur Durchführung der Unterrichtung ist nur die IHK (§ 5 BewachV). Unterrichtungsort: IHK Lüneburg-Wolfsburg, Volgershall 1, 21339 Lüneburg.

Welche Inhalte werden in der Unterrichtung vermittelt?

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Strafverfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste
  • Umgang mit Menschen
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Gibt es eine Prüfung bei der Unterrichtung?

Eine klassische Prüfung findet im Rahmen der Unterrichtung nicht statt. Stattdessen werden am Ende jedes Unterrichtstages kurze Wissenstests durchgeführt, die sich auf die jeweils behandelten Inhalte beziehen. So stellen wir sicher, dass die vermittelten Themen von den Teilnehmenden verstanden wurden.
Darüber hinaus wird eine aktive mündliche Mitarbeit während der Unterrichtung erwartet. Eine Bescheinigung kann erst ausgestellt werden, wenn sowohl schriftlich als auch mündlich nachgewiesen wurde, dass die Inhalte verstanden wurden.

Was passiert, wenn ich während der Unterrichtung fehle?

Fehlzeiten müssen nachgeholt werden. Wenn Sie an einem Tag fehlen, müssen Sie diesen Tag bei der nächstmöglichen Unterrichtung nachholen. Das gilt auch bei nur kurzen Fehlzeiten.

Übernimmt das Jobcenter oder ein anderer Zahlungsträger die Gebühr?

Sollte die Gebühr nicht von Ihnen selbst übernommen werden, sondern von einer Behörde oder einem Unternehmen ist eine Kostenübernahmeerklärung beizufügen. Bitte wenden Sie sich vor der Anmeldung damit direkt an die für Sie zuständige Institution, z. B. Agentur für Arbeit (Arbeitsamt), Jobcenter, Berufsförderungsdienst, Rentenversicherung, Arbeitgeber. Eine Kostenübernahmeerklärung finden Sie hier: Kostenübernahme zur Unterrichtung für das Bewachungsgewerbe gemäß § 34a Gewerbeordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 163 KB)

Welche Deutschkenntnisse werden für die Unterrichtung benötigt?

Die Unterrichtung nach § 34a GewO findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Voraussetzung für die Teilnahme sind Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Um sicherzustellen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird am Montagmorgen vor Beginn der Unterrichtung ein kurzer Deutschtest durchgeführt.
Sollte der Test nicht bestanden werden, ist eine Teilnahme an der Unterrichtung nicht möglich.
Einen Deutschtest auf dem Kompetenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens, so wie er vor der Unterrichtung stattfindet, sehen Sie hier:
Name, Vorname: ___________________________________________
Aufgabe 1: Lies den folgenden Text und beantworte die Frage: „Maria geht jeden Samstag zum Markt. Dort kauft sie frisches Gemüse und Obst. Manchmal trifft sie ihre Freunde und sie essen zusammen in einem kleinen Café.“ Was kauft Maria auf dem Markt? _______________________________________________________________
Aufgabe 2: Lies den folgenden Text und beantworte die Frage: „Tom hat einen neuen Job. Er arbeitet in einer großen Firma und ist sehr zufrieden. Jeden Mor gen fährt er mit dem Fahrrad zur Arbeit.“ Wie fährt Tom zur Arbeit? _______________________________________________________________
Aufgabe 3: Fülle die Lücken mit den passenden Wörtern aus der Liste: (gehen, essen, haben, machen, sehen, kaufen, spielen, fahren) Forme die Wörter in die passende Zeitform um.
1. Am Wochenende __________ wir oft ins Kino, um einen neuen Film zu __________.
2. Meine Freunde und ich __________ gerne im Park, wenn das Wetter schön ist.
3. Ich __________ jeden Morgen ein gesundes Frühstück, bevor ich zur Arbeit __________.
4. Letzten Sommer __________ wir mit dem Auto nach Italien, um dort Urlaub zu __________.
5. In der Stadt __________ man viele interessante Dinge, die man kaufen kann.
6. Wenn es regnet, __________ wir lieber zu Hause und __________ ein Brettspiel.
7. Ich __________ einen neuen Laptop, weil mein alter kaputt ist.
8. Es ist wichtig, regelmäßig Sport zu __________, um fit zu bleiben.
Auflösung:
Name, Vorname: ___________________________________________
Aufgabe 1: Lies den folgenden Text und beantworte die Frage: „Maria geht jeden Samstag zum Markt. Dort kauft sie frisches Gemüse und Obst. Manchmal trifft sie ihre Freunde und sie essen zusammen in einem kleinen Café.“ Was kauft Maria auf dem Markt? Frisches Gemüse und Obst
Aufgabe 2: Lies den folgenden Text und beantworte die Frage: „Tom hat einen neuen Job. Er arbeitet in einer großen Firma und ist sehr zufrieden. Jeden Morgen fährt er mit dem Fahrrad zur Arbeit.“ Wie fährt Tom zur Arbeit? Mit dem Fahrrad
Aufgabe 3: Fülle die Lücken mit den passenden Wörtern aus der Liste: (gehen, essen, haben, machen, sehen, kaufen, spielen, fahren, bleiben) Forme die Wörter in die passende Zeitform um.
1. Am Wochenende gehen/ fahren wir oft ins Kino, um einen neuen Film zu sehen.
2. Meine Freunde und ich spielen gerne im Park, wenn das Wetter schön ist.
3. Ich esse jeden Morgen ein gesundes Frühstück, bevor ich zur Arbeit gehe/ fahre.
4. Letzten Sommer fuhren wir mit dem Auto nach Italien, um dort Urlaub zu machen.
5. In der Stadt sieht man viele interessante Dinge, die man kaufen kann.
6. Wenn es regnet, bleiben wir lieber zu Hause und spielen ein Brettspiel.
7. Ich kaufe/ habe einen neuen Laptop, weil mein alter kaputt ist.
8. Es ist wichtig, regelmäßig Sport zu machen, um fit zu bleiben.

Wie oft wird die Unterrichtung angeboten?

Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird bei der IHK einmal im Monat angeboten. Pro Unterrichtung können maximal etwa 15 Teilnehmer aufgenommen werden. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Plätze begrenzt sind..

Anmeldung und Termine

Die kommenden Termine und eine Anmeldemöglichkeit finden Sie hier: Unterrichtungsverfahren: Termine und Anmeldung. Telefonische Anmeldungen sind nicht möglich.

Was kostet die Unterrichtung?

Die Gebühr beträgt 537 Euro. Ihre Anmeldung ist nach Eingang bei der IHK verbindlich. Die Gebühr ist sofort nach Erhalt des Gebührenbescheides zu überweisen. Man kann nur an der Unterrichtung teilnehmen, sofern die Gebühr überwiesen wurde. Bargeld nehmen wir hierfür vor Ort nicht an.

Erhalte ich eine Bescheinigung nach der Unterrichtung?

Ja, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der Unterrichtung teilgenommen haben, sich aktiv am Unterricht beteiligt haben und die Inhalte verstanden haben. Ist das Ergebnis negativ, darf die IHK die Bescheinigung nicht erteilen. (Weitere Informationen in der Bewachungsverordnung § 6 Abs. 2).

Wie erhalte ich eine Zweitschrift der Bescheinigung

Falls die Bescheinigung abhanden gekommen ist, können wir eine Zweitschrift ausstellen. Eine Zweitschrift kann nur die IHK ausstellen, die die Unterrichtung durchgeführt hat. Sie können hier die Ausstellung einer Zweitschrift beantragen: Bestellung Zeugniszweitschrift

Wie melde ich mich ab und entstehen Kosten bei einem Rücktritt?

Sollten Sie aus einem wichtigem Grund an der Teilnahme gehindert sein, so teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Eine Abmeldung ist ausschließlich schriftlich per E-Mail an nils.dietrich@ihklw.de möglich!
Erfolgt der Rücktritt 14 Tage vor Beginn der Unterrichtung wird Ihnen die Anmeldegebühr in Höhe von 107,40 Euro berechnet. Bei Nicht-Erscheinen wird die volle Unterrichtungsgebühr von 537 Euro fällig.