Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit

Aufsteller von Spielgeräten benötigen gem. § 33c Gewerbeordnung (GewO) eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Um eine Erlaubnis zu beantragen, brauchen Sie:
  • Antragsvordruck (beim Ordnungsamt erhältlich)
  • Führungszeugnis für Behörden der Belegart 'O' (nicht älter als drei Monate)
    Dieses muss beim für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. In dem Antrag ist der Verwendungszweck 'Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit' und die Anschrift der bearbeitenden Behörde anzugeben.
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    Diese Auskunft ist ebenfalls persönlich beim Einwohnermeldeamt zu beantragen. Im Unterschied zum Verfahren beim Führungszeugnis kann diese Auskunft dem Antragsteller unmittelbar übersandt und muss dann der Erlaubnisbehörde vorgelegt werden.
  • Auskunft in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  • Handelsregisterauszug (soweit im Handelsregister eingetragen)
  • Kopie des notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrages (nur bei juristischen Personen)
  • Nachweis einer IHK-Unterrichtung und Nachweis des Verfügens über ein Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution
Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte im Sinne des Abs. 1 nur aufstellen, wenn ihm die zuständige Behörde schriftlich bestätigt hat, dass der Aufstellungsort nach den Bestimmungen der Spielverordnung geeignet ist (§ 33c Abs. 3 der Gewerbeordnung).
Die Bestätigung über die Eignung des Aufstellungsortes von Spielgeräten gemäß § 33c Abs. 3 GewO erhalten Sie auf formlosen Antrag von der Ordnungsbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich das (die) Gerät(e) aufgestellt werden soll(en). Dort ist eine Ablichtung der Erlaubnis nach § 33c Abs.1 GewO vorzulegen.

IHK-Unterrichtung: Informationen und Termine
Die Aufgabe der Unterrichtung gemäß §33c GewO hat die IHK Lüneburg-Wolfsburg der IHK Hannover übertragen. Die Kammern haben eine entsprechende Vereinbarung miteinander getroffen.

Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie unter folgendem Link:
Die Unterrichtung findet jeweils von 13 - 18 Uhr in der IHK Hannover, Schiffgraben 49, 30175 Hannover, statt. Die Gebühr beträgt 130 Euro.